Willi, in Ö ist's etwas anders - ich weiß.
In BaWü gibt's aber ganz klar die Gesetzeslage - unabhängig, ob auf dem Grundstück oder im Wald.
In den zitierten Gesetzen darfst aber auch Du mal lesen - da steht nix von: "Und solange es in den eigenen vier Wänden passiert, gilt das Gesetz nicht."
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