Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
Ein Huhn darf den Habicht, auf deinem Grundstück, verletzen, oder töten.
Nur das Nichtabliefern des Kadavers ist strafbar.

lg
Willi


Willi, in Ö ist's etwas anders - ich weiß.

In BaWü gibt's aber ganz klar die Gesetzeslage - unabhängig, ob auf dem Grundstück oder im Wald.

In den zitierten Gesetzen darfst aber auch Du mal lesen - da steht nix von: "Und solange es in den eigenen vier Wänden passiert, gilt das Gesetz nicht."