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und wieder mit paradoxen Einschränkungen:
Enten und Gänse dürfen das Wasser, in dem sie schwimmen, keinesfalls auch trinken. Ist ja wohl logisch, oderMinister Dr. Backhaus:
Ich muss die Halter von Geflügel, die die Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, deshalb auf ihre hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen hinweisen. Hierzu gehört insbesondere, dass unklare Krankheits- bzw. Todesfälle von Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abgeklärt werden müssen, Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen haben und Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt
werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Bei Verdachtsfällen ist in jedem Fall das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Wenigstens ist dieser Passus in der Aufstallungsverordnung nicht mehr zu finden.
L. G.
Wontolla
da fehlt immernoch der zusatz: bitte weisen sie ihr wassergeflügel schriftlich daraufhin, daß auch eine gefierpflege nach dem besuch des wassers zu unterbleiben hat.![]()
In den weiterhin während der Sommermonate ausgewiesenen Risikogebieten ist das Aufstallungsgebot weiter einzuhalten. Insbesondere handelt es sich dabei um Küsten- und Binnengewässerbereiche, in denen auf Grund der Erfahrungen und Beobachtungen der letzten Jahre traditionell brütende, mausernde und übersommernde Wildvögel in hoher Konzentration
vorkommen. Diese Risikogebiete werden von den Landkreisen und
kreisfreien Städten öffentlich bekannt gemacht".![]()
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Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)
Gibt´s irgendwo ein Verzeichnis welche Vogelarten als wildlebende Zugvögel gelten?
Hier sind einige ehemalige Zugvögel inzwischen nicht mehr ziehend.![]()
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