Das mit der Freunde-Überweisung wird aber hauptsächlich bei eb.. Kleinanzeigen gemacht. Das hier ist aber die "normale" eBucht.
Da greift doch der eb.. Käuferschutz. Man muss nur früh genug reklamieren. Wenn das Zeug innerhalb der Frist nicht da ist, einfach bei der Bucht melden.
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