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Thema: Kurze Frage-kurze Antwort

  1. #4481
    Avatar von Gubbelgubbel
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    also man selber muss sein grundstück nicht einzäunen, der hundehalter muss immer dafür sorgen dass von seinem hund keine gefahr ausgeht. wenn ein fremder hund auf dein grundstück kommt und sich mit deinem hund prügelt, wobei der fremde hund so verletzt wird dass er behandelt werden muss, dann ist es sogar so, dass du für den schaden aufkommen musst. selbst dann wenn er eben bei euch eingedrungen ist.
    ich meine erlaubt ist eigentlich nur alles bis hin zum pfefferspray, alles andere nur wenn es um selbstverteidigung geht
    Buntes Hühner-Allerlei groß 2,18 und klein 2½,4
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  2. #4482

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    Mit dem Gesetz ist das ja immer so eine Sache. Es ist ja nicht jede Eventualität festgelegt. Ich nenn es immer eine grobe Leitlinie. Deswegen sind unsere Gerichte ja so gut beschäftigt.
    Selbst wenn du ein Urteil findest, genau in deiner Konstellation, so gilt das eben nur für diese Begebenheit, noch lange nicht für deine.
    1.17 Gr. Wyandotten, 3 Rot- und 3 Grünleger

  3. #4483
    Avatar von wolfswinkel7
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    Ab Dienstag gibt es in verschiedenen Kommunen Hessens wieder die Anleinpflich, wegen der Brut und Setzzeit, dann hättest du vielleicht Chancen was zu unternehmen, aber der Vorfall war ja leider davor!

  4. #4484
    Avatar von Schnappi66
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    Das oben ist in Anlehnung an die Gesetzeslage, aber wie Dorintia sagt, da kann man keine klare Grenze ziehen, es gibt Urteile die beide Parteien bevorzugen.
    Da gibt es so viele Möglichkeiten und Varianten von Angriffen und Verteidigungen, mit und ohne Zeugen, mit Angriff auf die eigene Person und ohne und auch gewieftere Anwälte und andere und nicht zuletzt das Verständnis des Richters.

    Grundsätzlich ist es laut Gesetz erlaubt "dein Eigentum (wozu Hühner auch zählen) mit angemessenen Mitteln zu schützen" vor allem bei "widerrechtlichem Eindringen auf deinem Grund und Besitz".
    Also ein Schoßhündchen einer alten Dame, welches sich erstmalig in deinen Garten verirrt hat und kläffend die Hühner etwas scheucht die Rippen zu brechen ist weit überzogen. Einem großer Hund, welcher dir gegenüber die Zähne fletscht und angreift weil er nicht toleriert, daß du ihm das erbeutete und noch lebende Huhn wieder abnehmen willst eine überzubraten, wird vor Gericht auch als gerechtfertigt gesehen. Alles dazwischen kann so oder so ausgelegt werden.
    liebe Grüße
    Schnappi

  5. #4485
    Gooseberry hoarder Avatar von Bibbibb
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    Danke für eure Antworten. Passiert ist zum Glück nichts. Außer große Aufregung bei den Hühnern UND mir. Ich wollte einfach mal wissen, wie die Rechtslage ist. Scheint ja nicht so wirklich geregelt zu sein. Im Fall der Fälle würde ich sowieso reflexartig reagieren und nicht lang überlegen. Die Tiere sind eingezäunt plus Habichtnetz plus oben und unten (wo bisher Hunde auf's Grundstück sind E-Netz. Das war nur von Do-Sa abgebaut weil Bäume gefällt wurden. Und tatdaa, Hund ist wieder auf meinem Grundstück. Naja, jetzt steht der Zaun wieder und teilt ordentlich aus. Ich hoffe der Hund lernts selbst. Bei den Besitzern hab ich da nicht mehr viel Hoffnung.
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  6. #4486
    Gooseberry hoarder Avatar von Bibbibb
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    Hat sich überschnitten. Danke für die Erklärung. Nein es ist kein Schoßhündchen sondern spanischer Straßenhund. Und ist auch nicht das erste Mal. Und ja er kläfft mich dann auch an, wobei ich denke aus Angst.
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  7. #4487
    Avatar von Sanne
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    Dank deines wieder „bissigen“ Zauns wird der Hund wohl nicht mehr wieder kommen.
    Liebe Grüße Susanne

    „Das mir mein Hund das Liebste sei,sagst du,oh Mensch,sei Sünde,doch mein Hund bleibt mir im Sturme treu,der Mensch nicht mal im Winde.“

  8. #4488
    Avatar von Schnappi66
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    Wenn doch könne ich dir meinen Hahn "Red"(Avatarbild) mit seiner Truppe anbieten. Die haben hier auch schon einen wildernden Husky platt gemacht. Der TA hatte dann alle Mühe den Armen wieder auf die Beine zu bringen. Seitdem wechselt der sogar die Straßenseite wenn er nur aussen am Grundstück vorbei muß.
    Geändert von Schnappi66 (27.02.2022 um 13:50 Uhr)
    liebe Grüße
    Schnappi

  9. #4489
    Avatar von Beegfood
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    Stelle die Frage einfach mal hier:

    Eine meiner Hennen hat ein leicht blutiges Ei gelegt, das Blut ist leider schon angetrocknet und geht wenn überhaupt nur mit Wasser ab. Kann man so ein Ei noch als Brutei benutzen, Waschen soll man ja nicht, also einfach Blut dranlassen? Oder lieber nicht nehmen? Habe leider nicht so viel Auswahl und bei dem Ei weiß ich wenigstens, von wem es ist...
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    Verschiedene Kämpfer, Kämpfermixe, Kovaneser und ein paar Legehühner

  10. #4490
    Avatar von Mary :-)
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    Zitat Zitat von Beegfood Beitrag anzeigen
    Stelle die Frage einfach mal hier:

    Eine meiner Hennen hat ein leicht blutiges Ei gelegt, das Blut ist leider schon angetrocknet und geht wenn überhaupt nur mit Wasser ab. Kann man so ein Ei noch als Brutei benutzen, Waschen soll man ja nicht, also einfach Blut dranlassen? Oder lieber nicht nehmen? Habe leider nicht so viel Auswahl und bei dem Ei weiß ich wenigstens, von wem es ist...
    Als Brutei verkaufen wäre ein No-Go, aber so verstehe ich deine Frage auch nicht.
    Ich selbst würde das Ei nicht brüten, sondern einen Tag länger sammeln, da ist das eine Ei vermutlich wieder ausgeglichen.
    Wenn du meinst, du müsstest es trotzdem mit dem Ei versuchen, dann würde ich probieren, ob es mit einem Eier-geeigneten Desinfektionsmittel abgeht.

    Legt diese Henne immer solche Eier bzw. bist du sicher, dass die Henne in Ordnung (gesund) ist? Von einer kranken Henne würde ich auch keine Eier nehmen.

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