Da die Tiere immer beim örtlichen/zuständigen Vet.amt gemeldet werden müssen und bei Änderungen auch mind. einmal jährlich aktualisiert... werden die schon wissen ob die TSK Pflicht ist.
Freiwilig kann man natürlich...
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Da die Tiere immer beim örtlichen/zuständigen Vet.amt gemeldet werden müssen und bei Änderungen auch mind. einmal jährlich aktualisiert... werden die schon wissen ob die TSK Pflicht ist.
Freiwilig kann man natürlich...
1.17 Gr. Wyandotten, 3 Rot- und 3 Grünleger
Herzlichst, Stefanie
1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter aber Hessen ist hier gar nicht aufgeführt.
In Hessen müssen alle Tiere JEWEILS bei der TSK, beim zuständigen Vet-Amt und beim HVL gemeldet sein. Sprich 3 mal Papiere ausfüllen und abschicken oder Faxen.
Hier dazu ein Abschnitt nach meiner Nachfrage:
Die Haltung landwirtschaftlich nutzbarer Tiere wie Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel, aber auch Bienen, Gehegewild, Nutzfische und Kameliden muss vom Tierhalter unverzüglich an drei verschiedenen Stellen angezeigt werden, und zwar unabhängig von der Zweckbestimmung.
Vet-Amt, HVL und TSK.
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