Hallo Warzitante, als das neue Tierschutzgesetz in Ö Gültigkeit erlangte, waren meine Bruteier schon im Brüter. Ich hatte die Hoffnung, überzählige Tiere (vor allem Hähne) öffentlich anbieten zu können.
Nach dem neuen TSchG habe ich dann unserem Tierheim "angedroht", die überzähligen Junghühner vorbeizubringen. Darauf habe ich folgende Antwort erhalten:
Laut der gesetzlichen Rechtsvorschrift für Zucht und Verkauf ist ein Anbieten von Geflügel, wenn es nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt, weiterhin nicht meldepflichtig.
Vielleicht hilft dir das weiter?