Als erstes musst Du das dem Vermieter schriftlich mitteilen, am Besten als Einschreiben.
Wenn Du das schon im Bad riechst, liegt bereits eine Schädigung des Mieteigentums vor und Du als Mieter bist verpflichtet das zu melden. Tust Du das nicht, kann es Dir passieren, dass Du irgendwann (z.B. Beim Auszug) für den Schaden haften musst. Und eine Sanierung bei Marderurin in den Wänden ist nicht ganz billig.
Der Schaden wird ja im Laufe der Zeit immer größer (hier im Besonderen der Marderurin, der überall hin sickert) und der Vermieter muss zumindest die Chance habe rechtzeitig einschreiten zu können, um sein Eigentum zu schützen.
Ob der Vermieter nun was tut ist eine andere Geschichte. Sollte meine Wohnung nach Marder stinken, wäre der nächste Schritt eine saftige Mietminderung, ab einem gewissen Punkt können solche Räume nicht mehr genutzt werden.
Also natürlich erst das Gespräch suchen, schriftliche Fristen setzten usw...wenn Rechtschutz vorhanden mit Hilfe eines Anwaltes. Würde sich langfristig nichts tun, würde ich Ausziehen und meinen Vermieter für die Kosten des Umzuges aufkommen lassen. Eine Mietswohnung hat einfach nicht nach Marder zu stinken.
Wenn ein Marder allerdings keine Schäden anrichtet, wie meiner im Heuboden, würde ich gar nichts dagegen tun.
Meiner ist brav, lässt die Hühner und Autos in Ruhe, poltert auch recht wenig und hat hier in 7 Jahren kein Nest gebaut oder größere Sauerreien veranstaltet.
LG,
Nöle
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