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„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
Körperteile abzutrennen ist ohne medizinische Indikation verboten, sonst ist es erlaubt, wenn es fachkundig durchgeführt wird.
Körperanhängsel wie Haare, Federn oder Horn darf man ohne Verletzung durchbluteter Gewebeanteile schon entfernen.
Wen man so manche nach dem Friseurbesuch sieht natürlich auch nicht fachkundig...
Aber jetzt zum Sporn: der ist im hinteren Teil total verhornt, natürlich kann man das mit z.B. einer Krallenschere kürzen, auch ohne das Blut kommt. Die Schnittfläche sollte man mit einer Feile runden, damit da keine scharfen Kanten mehr sind.
Am Verhalten des Hahnes wird sich dadurch allerdings nichts ändern, das Kürzen der Sporen ist eine Veränderung am Horn, nicht am Hirn.. ist nur ein Buchstabe Unterschied, aber wie so oft im Leben entscheidend..
Liebe Grüße
Frank
nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
Aktuell 3,35 New Hampshire, 3,7 Gänse, dazu Pferd, Hund, 3 Katzen und Bienen ...
kupieren = Körperteil abtrennen = verboten (ja, ohne medizinische Indikation verboten)Da meinte einer, das man früher die Sporen der Hähne kupiert hätte
4. Eine uralte Weisheit der Dakota besagt:
"Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab."
„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
Doch generell (mit Ausnahme)
ge·ne·rẹll Adjektiv [nicht steig.]
so, dass es allgemein gültig ist oder angewendet werden kann.
Beispiel: Ich mag Menschen generell, natürlich mit einigen Ausnahmen!
„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
Das Tierschutzgesetz sagt folgendes dazu:
"§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfall
a)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
1a.
eine nach artenschutzrechtlichen Vorschriften vorgeschriebene Kennzeichnung vorgenommen wird,
1b.
eine Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand vorgenommen wird,
2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,
2a.
unter acht Tage alte männliche Schweine kastriert werden,
3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen,
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
wenn das für dich "generell"ist, so sei es...
Darüber streite ich nicht mit dir....
Geändert von zfranky (05.07.2017 um 00:12 Uhr) Grund: "ist" eingefügt.. sonst liest es sich blöd
nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
Aktuell 3,35 New Hampshire, 3,7 Gänse, dazu Pferd, Hund, 3 Katzen und Bienen ...
Hi,
ich denke ob nun generell oder was auch immer, Sporen amputieren (nicht kürzen) ist unnötig, verfehlt die "Wirkung", ist also auch kein "vernünftiger Grund".
Ruhiger werden die Hähne höchstens ein paar Wochen oder auch länger weil sie Schmerzen haben, ansonsten verändert es nichts.
LG Thorben
Ein komplexes Problem hat keine einfache Lösung.
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