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Thema: Massaker durch Hund

  1. #51
    Hühnerverrückt Avatar von sandyvast
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    Magda,

    schrecklich....

    Fühlt euch gedrückt!
    Ich vermisse meine Hühner und FREUE MICH AUF DIE NEUEN HÜHNER

  2. #52
    Avatar von Zwiehuhn_Neuling
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    Heute bei uns in der Zeitung:

    Wildernder Hund im Stadtwald: 3 Rehe in den letzten Wochen, das letzte am Sonntag hatte eine volle Milchleiste.
    Spaziergänger werden um Aufmerksamkeit gebeten.

    . . . ein Kommentar würde zu einem Verweis durch die Mods führen . . .

    Gruß Johannes
    0.2 Hund (Podenco) 1.0 Katze (Ungar) versuche Gesund zu werden

  3. #53
    Avatar von Hehnabua
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    @Zwiehuhn_Neuling ich hab vor ein paar Monaten in der DJZ gelesen dass ein Hund eine tragende Rehgeiß mit Drillingen gerißen.
    @ Magda mein Beileid, ich weiß nicht was ich in dem Moment mit dem Hund und Geschweige denn mit dem Halter gemacht hätte.
    Gruß Hehnabua

  4. #54

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    Zitat Zitat von Magduci Beitrag anzeigen
    Ich danke dir, das werde ich auch vorantreiben obwohl ich "billigendes in Kauf nehmen" nicht beweisen kann.
    Bei einem Strafverfahren (wenn es denn überhaupt dazu kommt - öffentliches Interesse notwendig), muss DU überhaupt nichts nachweisen. Kostenlos ist das ganze Spiel noch dazu.

    Wenn du jedoch eine Zivilklage einreichen willst, musst DU ALLES nachweisen. Das kostet Geld, Zeit und Nerven.
    Rechnungen sind keine notwendig, aber unter ca. 10 000€ Streitwert kräht da vermutlich eh kein juristischer Hahn nach.

    Dem Schaden von
    10 Rassehühner + Wiederbeschaffungskosten

    steht evtl. gegenüber:

    Stallsicherung + Hundesichere Umzaunung...

    Das könnte eine finanzielle Pattsituation ergeben.

    Wie ist es dem Hund überhaupt gelungen an deine Hühner zu kommen?

  5. #55
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Sorry aber es ist m.E. völlig schnuppe, wie der Hund an die Hühner gekommen ist. Ein Hund ist kein Wildtier sondern ein Haustier und da ist der Halter dafür verantwortlich, dass er keinen Schaden anrichtet.

    So lange Magda's Hühner nicht auf das Grundstück vom Hundehalter gelaufen und dort vom Hund getötet wurden, ist der Hundehalter in der Haftung. So wie ich es gelesen habe, war der Hund auf Magda's Grundstück, in Magda's Hühnerstall und da hat der überhaupt nix zu suchen. Der Halter war ja wohl auch in der Nähe und hatte sogar eine Leine dabei - leider hält er aber wohl nix davon, diese zu benutzen und läßt den Hund im Ort frei laufen.

    Selbst wenn mein Grundstück in Ortslage nicht eingezäunt ist, darf nicht jeder Hansel seinen Hund dort rumlaufen lassen.

    Ich muss mein Grundstück nicht hundesicher machen - der Halter muss die Sicherung seines Hundes gewährleisten.
    ....... Kein Kümmel und kein Sellerie und diesmal leider keine Bruteier ......

  6. #56
    Avatar von Magduci
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    Der Hund ist über dem Zaun gesprungen, ca. 1,5m hoch mit Stacheldraht oben auf. Nur hinaus konnte er nicht mehr springen, weil er sich so verausgabt hat mit meinen Hühnern.

    Leider waren meine Hühner noch im Garten unwegs bzw. teilweise schon im Stall und nicht in Ihrem Gehäge. Da ist der Zaun drumherum 2m hoch. Schon unglücklich gelaufen.
    Aber zum Glück kam ich noch mittendrin dazu, sonst wären jetzt vermutlich alle tot.

    Eine Anzeige liegt noch nicht vor beim Ordnungsamt, hat mein Mann heute dort gefragt. Wenn bis nächste Woche nicht direkt von der Polizei erledigt wird, dann machen wir das.

    Der Polizist hat aber gemeint, das es nichts bringen wird, da der Besitzer den Hund nicht auf meine Hühner gehetzt hat, der Hund ist von selber entlaufen.
    Wenn er scheinbar alles getan hat um soetwas zu verhindern, dann ist da kein "billiges in Kauf nehmen" und das Verfahren wird vermutlich eingestellt werden. Und ich kann es ja nicht beweisen, ob er den Hund z. B. ohne Leine rausgelassen hat oder ob der von alleine entlaufen ist. So hab ich das mit dem Beweisen gemeint.

    LG
    Magda
    Geändert von Magduci (13.06.2017 um 21:04 Uhr)
    Hab ein Herz aus Gold, Nerven aus Drahtseilen und eisernen Willen!
    Für so viel Metall ist mein Gewicht ganz OK.



  7. #57
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Magda, beschaff Dir Eure Hundeverordnung.

    In Rheinland-Pfalz reicht für die Einstufung

    ..."(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:

    2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, ...

    Danach müsste der Hund hier zwingend als gefährlich eingestuft werden. D.h. für den Halter, dass er Auflagen zu erfüllen hat u.a. eine sichere Einzäunung seines Grundstückes, auf dem er den Hund hält.
    ....... Kein Kümmel und kein Sellerie und diesmal leider keine Bruteier ......

  8. #58
    Avatar von Magduci
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    Dem Hundehalter seine Kinder haben den Hund bei uns gefunden als wir den gerade in Schach gehalten haben und haben den Vater dazugeholt. Die Leine hatter er dann in der Hand. Die Kinder haben direkt bei Einbruch der Dunkelheit nach dem Hund gesucht und sie wussten schon dass sie bei uns vorbeilaufen und in den Garten schauen mussten. Vermutlich haben sie einen Hühnerhalter nach dem anderen durchlaufen im Ort.
    Hab ein Herz aus Gold, Nerven aus Drahtseilen und eisernen Willen!
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  9. #59
    Avatar von Magduci
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    Danke Lisa, das ist also die Kampfhundeverordung für Ba-Wü.

    "Gefährlich im Sinn der Verordnung sind auch Hunde, die - unabhängig von ihrer Rasse - bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen und Reißen von anderen Tieren neigen.

    Für mehr als sechs Monate alte Kampfhunde und für sonstige gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit."


    Da der Hund schon oft Tiere getötet hat, gilt er zumindest als "gefährlich" und sollte nur mit Leine Und Maulkorb rumlaufen. Leider heist es "er habe sich losgerissen und ist entlaufen". Wobei ich den noch nie mit Maulkorb gesehen habe.

    Alles weitere dann später, sobald ich mehr weis.

    Liebe Mitforianer, ich kann euch dieses Jahr leider gar keine Bruteier mehr liefern, da mein Hahn nicht mehr tritt und die Rassehennen leider weg sind..... Wie viele Bruteiverkäufe entgehen mir dadurch jetzt eigentlich? Das muss ich auch noch irgendwie berechnen.

    LG
    Magda
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  10. #60
    Avatar von Galla
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    Bevor alles durcheinander kommt:


    Strafrechtlich liegt hier eine Sachbeschädigung vor; die wird auf Antrag gerichtlich verfolgt.
    Dazu braucht's die Anzeige bei der Polizeibehörde, nicht dem Ordnungsamt.

    Ad Acta wird das ganze automatisch gelegt, wenn Geringfügigkeit vorliegt; die Grenze ist nach h.M. bei ca. 50 Euro.

    Der Schadenswert muss auch nicht 10.000 Euro sein.

    Zum Vorsatz: Den muss nicht Magduci nachweisen, sondern der Halter bzw. den fehlenden Vorsatz. Der Halter muss nachweisen, dass er den Hund nicht hat laufen lassen und nicht damit gerechnet hat, dass er Hühner angreift. Da dürfte dann die Vorgeschichte des Hundes und des Halters mit den anderen Hühnerleichen interessant werden.

    Und der Polizist kann dazu seine Meinung äußern, ist aber kein Jurist.

    Durchaus möglich ist aber, dass das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Kann, muss aber nicht.

    Die Anzeige beim Ordnungsamt behandelt eine Ordnungswidrigkeit; dazu wurde ja schon die passende Verordnung genannt. Schadensersatz gibt es da aber nicht. Das ist dann eine Sache zwischen dem Ordnungsamt und dem Halter.


    Zivilrechtlich geht es um Schadensersatz; hier laufen (gerichtlich) Kosten auf.
    Einschlägig ist hier v.a. der § 833 BGB:

    Haftung des Tierhalters

    1 Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    2 Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.



    Hier muss der Halter den Schaden ersetzen (egal, wie gering), außer er kann nachweisen, dass er sein Tier mit verkehrswesentlicher Sorgfalt gesichert hat.


    Magduci muss also keine Detektivarbeit leisten oder Beweise für das Fehlverhalten des Halters liefern.

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