Getreu dem Motto "Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist" halte ich mich an diesen Text zum Thema Hausschlachtung im Allgemeinen:
"Um eine Hausschlachtung handelt es sich nur dann, wenn das erschlachtete Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im Haushalt des Schlachtenden verbraucht werden. Eine Weitergabe – auch unentgeltlich – von Fleisch- und Fleischerzeugnissen ist generell nicht zulässig."
Wer, auch als Gast, in meinem Haushalt mein Fleisch verbraucht entspricht der gesetzlichen Regelung. Dass ich in meinem Haushalt niemanden bewirten darf steht da nicht.
Liebe Grüße, Markus
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