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Thema: Veterinäramt Beschwere: zu wenig Wasser im Pool...

  1. #101

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    Die grünen Netze sollen ja besonders gut vor Wildvogelkot schützen

  2. #102

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    Zitat Zitat von elja Beitrag anzeigen
    @Elli, falls Du es noch nicht wissen solltest, es gibt seit ein paar Jahren eine 3-jährige Tollwutimpfung für Hunde. Die TAs machen das nur nicht so gerne, die impfen lieber jährlich...
    Danke Elja, das wußte ich nicht. Werde ich versuchen, mich mal kundig zu machen. Ich bin aber auch schon am Überlegen, das kleine Risiko einzugehen, weil es ihr einfach nur Sch...e nach der Impfung geht. Wenn meine gute Maus nicht so eine bissige Verteidigerin wäre, wäre meine Entscheidung klar nicht impfen lassen.

  3. #103

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    Zitat Zitat von Vamperl Beitrag anzeigen
    Da denke ich gerade drüber nach, echt. Man meckert JETZT über eine verschmutzte Wasserstelle - dass aber die Wassergeflügler monatelang in Behelfsunterkünfte genötigt wurden, ist kein Problem? Ich mag echt nciht mehr...
    ..geht mir ähnlich- aber das war ja zum SCHUTZ der Tiere...


  4. #104

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    Zitat Zitat von elja Beitrag anzeigen
    irgendwo war doch ein Fall wo ein Vetamt bei Stallpflicht verfügt hat, dass das Wassergefkügel weg müsste, weil es nicht baden könne. Ich weiß aber nicht mehr wo das war und wie es tatsächlich ausgegangen ist.
    Das war bei Gismo - wurde aber zurückgenommen..so hatte er das geschrieben.


  5. #105

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    Nein, meine Bademuschel ist nicht überdacht- es könnte also jeder Wildvogel von oben reinsch... und noch schlimmer: es könnten die Hühner davon trinken...

    Das wurde nicht bemängelt...

    Ich hätte also theoretisch sehr viel Ärger bekommen können da die Badegelegenheit nicht sicher vor Wildvögeln ist und ich nicht 24// bebeistehe um zu verhindern daß Tiere vom Badewasser trinken...


    Wenn man mag, kann man theoretich viele Verstöße feststellen... ist zwar keine Aufstallpflicht mehr - aber die Hühner sind draußeen - und da draußen bei mir nicht überdacht ist, könnten die Hühner jederzeit verseuchtes Gras&Wasser zu sich nehmen,,,, Auch könnte ein Wildvogel in den offenen Stall fliegen und das Futter/Trinkwasser kontaminieren...

    Weil hier wegen den Hunden Diskussion war: meine Nachbarin ist geb. Tschechin und hat ihre Zuchttiere aus Tsechien da es da anscheinend bei den Hunden 2 unterschiedl. Linien gibt: alte Rasse die in Tschechien noch gehalten wird und §neue" Rasse. Sie möchte die alte Rasse züchten da sie robuster ist, weniger Krankheten hat. Kenn mich da nicht aus, aber in D. sind die Tiere Zuchtstandart wo Hüftprobleme normal sind... Die Ale Rasse ist robuster , hat die Probleme nicht. Da sie die Rasse mit Stammbaum nach D mit Eu Paß einführt muß sie da irgendwelche Impfungen haben. Kenn mich aber mit den Hundebestimmungen nicht aus. Sie hat die Tiere korrekt eingeführt mit EU Impfpass und auch die Jungtiere impfen lassen - aber laut Amt eben 2 Tage zu früh impfen lassen....

    Ich hab auch Hund - mir wurde nur gesagt vom TA . daß ich Hund gegen Tollwut nicht impfen lassen muß - aber es machen lasssen sollte da wenn ein Beißvorfall vorkommen sollte, der Hund getötet wird, wenn er nicht geimpft ist.
    Ich laß einmal jährlich den Hund impfen - bekommt dann immer 2 Spritzen. Leider steht im Impfaß nicht, gegen was geimpft wurde sondern nur Medikament und wie lang der Impfschutz gültig ist.
    div Hühner: Rassetiere: versch. Rassen und deren Mixe + paar Hybriden
    Enten: Laufenten, "Bauernentenpärchen"

  6. #106
    Avatar von Berenice
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    Prager Rattler? Und es ist m.W. möglich Welpen zu importieren, ganz ohne jede Impfung, sofern der dortige Amtsvet bescheinigt, daß sie direkt von einer gesunden Mutter genommen werden und aus einem Bezirk kommen der tollwutfrei war.

    Und nein, auch das mit dem sofortigen Töten stimmt nicht. Wenn der Besitzer das entsprechende Geld aufwendet, kann der Hund in Quarantäne gehalten werden. Das kostet allerdings, und ist ggfs für den Hund nicht so schön. Hat man aber früher auch schon mit Hunden gemacht, die nach Grossbritannien gehen sollten.

  7. #107
    Moderator Avatar von zfranky
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    Ich bin ja echt fassungslos, wie die Damen da agieren. So ein Verhalten kenne ich absolut nicht von Amtsvets hier und ich hab wegen Tierschutz schon mal öfter mit denen zu tun. Wichtig ist, dass du erst ein mal den schriftlichen Bescheid abwartest. Der muss auf jeden Fall kommen und da sollten auch die Rechtsgrundlagen vermerkt sein, aufgrund deren man dir die Auflagen macht. Ohne schriftlichen Bescheid würde ich nichts machen.
    Anscheinend hast du da es mit weltfremden Uniabsolventen zu tun, die ihre Allmachtsbedürfnisse ausleben wollen.

    Solchen Leuten muss man immer formal begegnen, das Verwaltungsrecht ist ja von beiden Seiten zu ge/missbrauchen.
    Bist du eventuell von irgendwem angeschwärzt worden? War auch so ein Gedanke, der mir kam..
    Vielleicht hast du auch einen Anwalt im Freundeskreis? Oft hilft es, wenn die als Antwort ein Schreiben vom Anwalt bekommen, denn ein Prozess wirkt sich häufig karrierehemmend aus, und ob denen dann die Badetiefe für Gänse dann doch soo wichtig ist.. wahrscheinlich eher nicht.
    Auf jeden Fall lass dir die Rechtsvorschriften nennen, falls sie es nicht in dem Schreiben tun....

    zum HundeOT : Beim EU Ausweis ist es in der Tat so, dass die Hunde nicht vor Ablauf der 12. Woche gegen Tollwut geimpft werden dürfen. Auch nur einen Tag früher macht das Dokument leider ungültig. Und dann ist die Impfung ja erst nach 3 Wochen gültig, d.h. man bekommt inzwischen legal keinen Welpen mehr vor der 15. Woche ins Land.. seitdem wird auch von korrekten Menschen heftig geschmuggelt, und die Welpenmafia stört es sowieso nicht..

    Tollwut impfen macht m.M.n. immer Sinn, wir sind zwar offiziell tollwutfrei, aber es werden selten, jedoch regelmäßig geschmuggelte Hunde mit Tollwut aufgefunden ( meist aus der Türkei ). Wenn der eigene Hund ein Kontak-Tier war, gibt das ordentlich Ärger mit Quarantäne etc..NRW hat hierzu mal wieder die Gangart ordentlich verschärft.

    Im Impfausweis ist immer vermerkt, wogegen geimpft ist, manchmal sehr klein oder nur als Produktname. Das kannst du aber googeln. Ansonsten steht S für Staupe , H für Hepatitis c.c. , P für Parvo, Pi für Zwingerhusten, L für Leptospirose..

    Das Impfmangement von Hund und Katze ist leider in D grausam.. Die Jungtiere werden eigentlich zu wenig geimpft, die älteren zu viel..
    http://www.dgk-dvg.de/download/Leili...leintieren.pdf
    Eigentlich sollte immer individuell ein Impfplan erstellt werden und man kann auch inzwischen recht günstig die Impftiter bestimmen und schauen, ob Nachimpfen überhaupt notwendig ist...

    Liebe Grüße

    Frank
    Geändert von zfranky (09.05.2017 um 09:44 Uhr) Grund: typo

  8. #108
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Berenice Beitrag anzeigen
    Prager Rattler? Und es ist m.W. möglich Welpen zu importieren, ganz ohne jede Impfung, sofern der dortige Amtsvet bescheinigt, daß sie direkt von einer gesunden Mutter genommen werden und aus einem Bezirk kommen der tollwutfrei war.
    Nur wenn das Muttertier mitreist...

  9. #109
    Avatar von forstgarten
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    Zu den Hunde-Welpen:
    Erstimfpung SHPPiL4 mit 8 Wochen
    Zweitimpfung SHPPiL4T mit 12 Wochen
    (nur zur Info:
    mit 16 Wochen nochmals impfen und dann ein Jahr später, dann erst ist Grundimmunisierung abgeschlossen)
    --> 21 Tage danach (also nach der Tollwut-Impfung) Einfuhr nach Deutschland möglich
    Ergo sind die Welpen dann 15 Wochen alt.
    Gar nicht gut, wenn zwei Tage jünger oder vor 12 Wochen Tollwut-Impfung...
    Das Ganze dient der Unterbindung/Erschwerung des illegalen Welpenhandels,
    doch wie so oft trifft es wieder die Falschen, nämlich die seriösen organisierten Züchter

    Edit:
    Ich seh grad, zfranky war schneller
    Geändert von forstgarten (09.05.2017 um 08:42 Uhr)
    Früher Vorwerkhühner, heute Zwergteckel

  10. #110
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Ich könnte einnässen vor Lachen.
    Was sollen diese auf den Stichtag impfen-Vorschriften?

    Geht doch nur gegen seriöse Züchter!
    Die bösen Hundvermehrer werden den gefälschten Hundepass wohl "richtig" ausfüllen. Ein "richtiges" Geburtsdatum zur "Impfung" zu finden geht sogar ohne App. Braucht nur nen Taschenkalender.
    Und ob ein Welpe 2 Tage jünger, oder älter ist, sieht kein "Amtsvet" bei ca 15 Wochen alten Tieren.

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (09.05.2017 um 08:56 Uhr)

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