Ich hab das hier erst jetzt gelesen und muss den Seidenhuhn-Thread noch kurz mit OT zumüllen:

Wenn man seine Huhnis öffentlich anbieten möchte, so ist das durchaus erlaubt, sofern es nicht regelmäßig ist und man keine "Goldpreise" verlangt. Z. Bsp. in öffentlichen Einrichtungen Zettel aufhängen, in Zeitungen gratis Kleinanzeigen aufgeben usw.
Willhaben macht aber seine eigenen Regeln und verlangt entweder einen Züchter- Nachweis oder den Nachweis eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die hatten wohl früher mal Probleme in einer anderen Sache und sind deshalb, na ja, etwas merkwürdig.
Ich bin nun als "Züchter" meiner Wald- und Wiesenmixe beim Vet.amt registriert (hat knapp EUR 20,- an Gebühren gekostet) und DARF nun auch bei Willhaben - allerdings kostenpflichtig, weil ja Gewerbe - inserieren.