ein huhn kann doch normalerweise 25cm problemlos überspiringen
oder etwa nicht
also meine springen fast 50cm hoch, ohne mit den flügeln zu schlagen, wenn sie denn wollen.![]()
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ein huhn kann doch normalerweise 25cm problemlos überspiringen
oder etwa nicht
also meine springen fast 50cm hoch, ohne mit den flügeln zu schlagen, wenn sie denn wollen.![]()
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Ich sag immer:
Lieber etwas zu hoch als zu niedrig, nicht wahr?
Hallo Enemy,
ich habe vor Baubeginn mit der Kreisverwaltung telefoniert und zu meiner Flur-Nr die Auskunft bekommen dass ich 50 cbm Genehmigungsfrei bauen kann.
Erst später - nach einem Jahr - wurde mir (dann schriftlich) mitgeteilt dass ich im Außenbezirk bin. Auf dem gleichen Grundstück steht übrigens auch mein Wohnhaus mit dem ich eine Baulücke geschlossen habe. Für meinen Geschmack etwas seltsam...
Was die Zaunhöhe angeht hätte mich interssiert wo man sowas nachlesen kann. Habe per google nichts gefunden...
Vielleicht kannst du mir da helfen?
Grüße
Leh
Die können 50 cm sehr wohl anpeilen. Dann müssen sie aber im Blindflug hoch. Wenn die Landefläche oben groß genug ist, schaffen sie das auch. Auf ihre Schlafplätze kommen sie ja auch mühelos.Original von Enemy
Sind deine denn wirklich im Gesichtsfeld so eingeschränkt, daß sie die 50 cm nicht anpeilen können?
An dem Anpeilen kann es aber nicht liegen, dass sie nicht fliegen. Den Zaun um den Rhododendron können sie ja locker überblicken, weil sie größer sind. Trotzdem fliegen sie nicht, ja springen nicht einmal drüber. Das könnte selbst ein blindes Huhn.
L. G.
Wontolla
Da hast du ja gut erzogene Hühner meine Zwerg Wyandotten durft ich schon öfter aus dem garten von unserem Nachbar zurück holen (1,50 m Zaun)!
Das Leben an einem Ort ist erst dann schön, wenn die Menschen ein gutes Verhältnis zueinander haben.
Hi Leh,
ich kenn das nur so, daß es "ortsüblich" geregelt wird. Also vorher beim Bauamt anfragen, was ortsüblich ist. Sollte es auf der Grenze zum Nachbarn liegen, ist es im Nachbarschaftsgesetz für dein Bundesland geregelt. Kann soagar sein, das man dir bei Ortsüblich vorschreibt, den Zaun durch eine Hecke abzupflanzen. Die Höhe des Zauns wird bei Grenzaun von deinem Niveau aus ermittelt (sollte dein Nachbar höher oder tiefer liegen) Und wenn du evtl. im Naturschutzgebiet sitzt... wirds meist noch straffer.
Man kann echt nur empfehlen, vor Zaunbau beim Bauamt anzufragen.
Das mit deiner Anfrage und der Antwort 50 cbm und dann später auf die 10 zu verweisen ist echt ein Ding.
P.S. Ein Bekannter von mir hat sein Huskygehege mitten in einem Waldstück... und die zugezogenen "Nachbarn" fühlen sich vom Hundegeheul belästigt. Da ging (und geht) die Post ab, sag ich dir...
Erst wurde er aufgefordert, das Gelände ausbruchsicher einzuzäunen. Als dann der 2m Zaun stand, kam das Bauamt "Nein, maximal 1,80". Die Hunde liegen am liebsten unter den Hütten, also hatte er die Hütten auf Pfosten gesetzt. Dann kam das Bauamt, die Hütten dürften aber nicht höher als 90 cm sein - waren sie jetzt aber, weil sie auf Pfählen standen... usw. usw.
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