Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Frau,
als Aktive beim Aktionsbündnis VogelFrei (
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.com) beschäftigen wir uns selbstverständlich auch mit den anstehenden Bundestagswahlen und lassen, speziell in BaWü, die vergangenen Landtagswahlen des Vorjahres noch einmal Revue passieren. Als politisch aktiver Mensch im Kreis Tübingen (leider nunmehr dem Wahlkreis Reutlingen zugeordnet), ist mir persönlich die Auskunft unserer Abgeordneten ein Anliegen, ich spreche und frage jedoch ausdrücklich auch im Namen anderer Halter und des Aktionsbündnisses. Immerhin ist unser Kernthema, die Vogelgrippe, mittlerweile deutschlandweit ein hochpolitisches Thema, immerhin möchten wir Tierhalter uns durch die etablierten Parteien vertreten wissen und keine Randparteien wählen müssen, weil diese die einzigen sind, die das Thema Tierschutz, Tiergesundheitsgesetz und konkret die Geflügelpestverordnung angehen.
Deswegen wende ich mich heute direkt an Sie als Abgeordnete mit der Bitte, uns – auch für die Öffentlichkeit – Auskunft über die Vorhaben Ihrer Partei, auf Länder- und auf Bundesebene mit dem Tierseuchengesetz umzugehen, mitzuteilen.
Wir sind uns dessen bewusst, dass Sie viele Anfragen erreichen werden, bitten Sie aber auch zu bedenken: 180.000 Mitglieder im BDRG (deutschlandweit) und unzählige weitere Geflügelhalter, die bisher nicht, seit November aber durch das Aktionsbündnis VogelFrei und unsere Nachfragen vertreten werden, interessieren sich für Ihre Antwort.
Generell fordern wir eine Forderung und Förderung unabhängiger Studien über Ursachen und die Verbreitungswege der Vogelgrippe.
Außerdem ist in unseren Augen eine Änderung/ Überprüfung der Geflügelpestverordnung unabdingbar.
Dies haben wir in Einzelziele aufgeteilt, bei denen mich persönlich als potentielle Wählerin einer Partei und uns als Bündnis durchaus auch Ihre Antworten interessieren:
Deswegen wüssten wir gerne, ob Ihre Partei eine Auseinandersetzung mit der bestehenden Geflügelpestverordnung überhaupt anstrebt, und wenn „Ja“, wie Sie zu nachfolgenden Punkten stehen:
• Trennung in der GPVO von großindustriellen Geflügelhaltungen und anderen Haltungsformen (private Geflügelhaltungen, Rassezucht sowie Zoo- und Freizeitparks etc.)
In Folge sehen wir als unabdingbar an, die pauschale Aufstallpflicht bei H5/H7-Subtypen insbesondere für private Haltungen aufzuheben und die Aufstallpflicht bei industrieller Haltung auf die notwendige Zeitspanne zum Ausschluss einer Infektion (Doppelte bis maximal dreifache Inkubationszeit des Subtyps, längstenfalls drei Wochen) zu begrenzen.
Die aktuelle Keulungspraxis und das Androhen von Keulung bei Nichteinhaltung der Stallpflicht als Machtinstrument und Repressalie von Geflügelhaltern (ja, es gibt dokumentiertes Vorgehen dieser Art!) halten wir für nicht rechtens und vor allem für tierschutzwidrig und nicht zuletzt mit einem sehr bitteren Beigeschmack für undemokratisch.
Deswegen fordern wir ergänzend:
• Keulung nur, sofern ein positiv bestätigtes Testergebnis vorliegt und dieses HPAI ist – nicht auf verdacht und pauschal bei H5/H7-Schnellbefund
• Keulung nur der positiv bestätigten, klinisch auffälligen Tiere – allen anderen ist Quarantäne zu gewähren
· keine Keulung auf Verdacht
· keine Keulung bei niedrigpathogenem Virus
Ich bitte Sie freundlich, sich unserer Fragen anzunehmen,
A.K. – für das Aktionsbündnis VogelFrei
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