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Thema: Wer kann helfen?

  1. #1

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    Wer kann helfen?

    Hallo,

    ich bin gerade etwas fassungslos, meine Vermieterin hat mir soeben ihre Erlaubnis für die Hühnerhaltung entzogen und ich solle meine Hühnerhaltung kurzfristig einstellen und bis Ende des Monats den Garten in den ursprünglichen Zustand wie bei Mietbeginn wieder herstellen.
    Sie benennt Gründe, die aus meiner Sicht so nicht nachvollziehbar sind bzw. sie räumt mir keine Chance ein, ihre benannten Misstände zu beheben oder dem entgegenzuwirken......ich bin gerad total geschockt darüber!!

    Ich bin vor über drei Jahren extra hier eingezogen, weil ich die Zustimmung hatte, mit meinen damals 4 holländischen Zwerghaubenhühnern einzuziehen. Die sind auch so in den Mietvertrag aufgenommen worden. Aktuell halte ich allerdings 6 Zwerge, es sind Freilaufhühner und haben einen Stall zum Schlafen.... Bis dato hatte ich keinen Stress damit, erst vor vier Wochen kam sie an, weil ich nicht direkt der Aufstallpflicht nachgekommen bin....
    Die Damen hängen mir sehr an Herzen, es steckt seit über 5 Jahren ganz viel Herzblut und Tierliebe drin und ich bin total gechockt, wie ich jetzt damit umgehen soll....

    Gäbe es eventuell jemandem hier am Niederrhein, der vorübergehend meine Tiere in Pflege nehmen könnte ??

    In der Zeit würde ich mich gerne anwaltlich beraten lassen... ( hat wer einen Tipp für den guten RA) ??
    Und eventuell steht dann ein Wohnungswechsel an.... mir blutet echt das Herz bei der Vorstellung, die Tiere weggeben zu müssen!!!

    Ich wäre über jeden Tipp sehr dankbar!!

    Gruß vom Niederrhein!!!

  2. #2
    Avatar von elja
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    da brauchst du einen Anwalt.
    Hast du ein Haus mit Garten gemietet?
    Hat sie dir die Abschaffung der Hühner schriftlich mitgeteilt? Wenn nein, dann muss sie dich eh erst schriftlich dazu auffordern. Das muss begründet werden, dem kannst du widersprechen -Anwalt. Ob sie jetzt wegen den zweien zu viel Ärger machen kann, weiß ich nicht, aber wenn du die schon länger hast und sie das wusste und geduldet hat, dann sieht das auch wieder anders aus.
    Gibt es Beschwerden wg. Dreck, Krach oder Gestank über die Hühner aus der Nachbarschaft?
    Jetzt bleib erstmal ruhig.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  3. #3

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    Als allererstes schriftlich widersprechen, das gibt Dir etwas Zeit.
    Bis zu einer Antwort ist das Haltungsverbot erstmal auf Eis gelegt.
    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
    Wenn ja dort anrufen und nachfragen, ob sie das übernehmen und ob sie Dir einen Anwalt empfehlen können.

    Als wir noch zur Miete wohnten (Wohnung mit Garten) hatten wir nur eine mündliche Erlaubnis zwei Minischweine im Garten halten zu dürfen. Die wurde uns entzogen und die Sache ging vor Gericht.
    Dort galt der Entzug als Beweis für eine vorliegende Erlaubnis und unter Auflagen kam es zu einem Vergleich. Details erspar ich Euch mal, war ne lange Geschichte, aber im Grunde haben wir damals gewonnen, denn die Auflagen waren schon bei Einigung umgesetzt.
    Da wir zu dem Zeitpunkt schon ein schlechtes Verhältnis zu den Vermietern hatten ( die wollten das gesamte Haus leer haben,um es zu verkaufen und uns loswerden), haben wir uns auf den Rechtsstreit eingelassen. Man sollte sich aber immer überlegen, wie lange man noch dort wohnen will. Selbst wenn die Vermieter verlieren, wird das Leben dort nicht unbedingt besser (die schicken einem dann schon mal gerne das Amt nach Hause, so als Beispiel).

    Wenn Du die Hühnerhaltung nicht aufgeben willst und bereit bist umzuziehen, solltest Du das tun.
    Dann erst widersprechen, mit dem Hinweis auf baldigen Auszug. Und kündigen so früh es geht, wenn Du was Neues in Aussicht hast. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung ist es dem Vermieter fast unmöglich noch was zu verbieten.
    Den Urzustand wirst Du aber wieder herstellen müssen.

    Solltest Du es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen lassen: Der Vertragsbruch deinerseits besteht ja nicht im verspäteten Aufstallen, sondern nur darin, dass es zwei Hühner zuviel sind. Ein tierfreundlicher Richter wird großzügig darüber hinwegsehen und/oder genügend Zeit einräumen, zwei abzugeben oder eine neue Wohnung zu finden. Solche Verfahren ziehen sich.
    Bei uns hat es über ein halbes Jahr gedauert.

    Ich persönlich würde so viel Zeit schinden, wie möglich und mir eine neue Wohnung suchen.

    LG,
    Nöle

  4. #4

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    Ohje, vielen Dank!!

    Ich hab leider keine Rechtsschutzversicherung, bin aber bereit alles außergerichtliches selbst zu zahlen.... ist an dieser Stelle der Mieterbund oder ein Fachanwalt für Mietrecht besser??

    Ausziehen werd ich jetzt wohl so oder so, weil ich mich jetzt sowas von unfair behandelt fühle, dass das keine schöne Situation auch zukünftig ist.... nur ich ahne, dass es nicht so einfach mit ner neuen Wohnung mit den Chics sein wird.... ich weiss eben nicht wohin dann mit denen in der Zwischenzeit??

    Wir sind hier drei Mietparteien und kommen sehr gut klar, die wollen definitiv, dass weder ich noch die Tiere ausziehen!!
    Es muss vor etwa fünf Wochen sich jmd bei meiner Vermieterin wegen der Nicht-Aufstallung und einer offenen Fütterung beschwert haben.... daraufhin hatte ich am nächsten Tag ihren Vorschlag befolgt und die Tiere vorübergehend im Gartenhaus, vernünftig hygienisch vorgesorgt etc, untergebracht....
    Offene Fütterung, ja okay, habe ich seit 3,5Jahren ja nicht anders, ( morgens vor der Arbeit Futternapf mit Körnern raus und Nachmittags nach der Arbeit wieder einräumen, geschlossene Behältntisse nachts) hätte ich aber jetzt gerne gelöst und entweder einen neuen Stall besorgt oder eine Art Voliere gebaut....
    Dies lehnt sie aber kategorisch ab!!!

    Jemand muss auch wohl deswegen das Ordnungsamt kontaktiert haben und sie hatte Kontakt mit denen... es wurden auch Rattenfallen aufgestellt, während die Tiere bestallt waren....
    Man muss dazu sagen, dass ich dies selbstverständlich auch selbst getan hätte, hätte ich den Eindruck, dass hier Ratten wären oder würde man mich darauf hinweisen!! Ich hab das Gefühl, dass das mir jetzt auf einmal zum Strick gemacht wird.... und mir die offene Fütterung der letzten Jahre zum Verhängnis wird!! Wobei einer Abänderung der Fütterung durch meine Vorschläge stimmt sie jetzt nicht zu....

    Ich bin echt bedacht, den Garten im Rahmen der Möglichkeit zu pflegen... buddeln die Damen mal was aus, schütte ich es wieder mit Erde zu und streu Samen drauf etc.... meine Nachbarn von oben sagen selbst, dass der Rasen trotz Hühner nie besser ausgesehen hat..... DAS findet meine Vermieterin scheinbar nicht so... ( wir haben Februar und grad noch Frostphase).... zudem sei ihr die Hygiene nicht entsprechend....
    Wie gesagt, ich mache nichts anders als in den letzten 3,5 Jahren!!!

    Ich hab sie gestern auch direkt nach dem Brief angerufen und wollte wissen, ob wir darüber nochmal sprechen können.... das ist kein Diskussionsthema für sie!! Sie möchte das Mietverhältnis mit mir aufrechterhalten, aber ohne die Tiere.... :-(

    Ich bin so vorm Kopf geschlagen und fassungslos über dieses Dynamik und diese kurzfristigen Entschluss!! Zudem fühle ich mich überfordert, wie ich das mit den Chics lösen kann....

  5. #5
    Avatar von elja
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    zuerst mal widersprechen.
    Dann rumhören, du brauchst einen Fachanwalt.
    Ist es bei Euch schwer eine Wohnung zu bekommen? Wenn nein, lass sie dich doch verklagen, das schindet unendlich viel Zeit
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
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  6. #6
    Avatar von kükenei
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    da wo das Land furchtbar platt ist
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    Hallo,
    Soooooo einfach kann es Deine Vermieterin sich nicht machen, wenn die Tiere mit im Mietvertrag stehen. Rechte hast du nämlich auch. Wenn es Dein Garten ist, darf da auch niemand Rattenfallen aufstellen ohne mit dir gesprochen zu haben und ohne das Du anwesend bist.
    Ich habe so einen Fall auch schon durch, zwar wegen einem anderen Grund, aber im Ergebnis das gleiche.
    Es kostet erstmal richtig Nerven, aber lass dich nicht unterkriegen. DU HAST RECHTE.
    Lass sie wirklich im Notfall klagen, das gibt Dir Zeit.
    In meinem Fall gab es einen Vergleich und der Vermieter durfte die Mehrbelastung und meinen Umzug der aus der Klage resultierte bezahlen. Und nein, du musst den Garten nicht komplett in den Ursprung versetzen, denn du hast dort schon 3,5 Jahre gewohnt und da ändert man schon mal etwas. Ordentlich ja, Bauten rückbauen ja, aber das wäre es auch schon.
    Ich wünsche dir ganz viel Nerven und Kraft.
    Habe leider gerade wegen der Stallpflicht keinen Platz für deine Tiere, bei uns besteht sie leider noch.
    Liebe Grüße vom Kükenei

    mit einer großen bunten Hühner- und Gänseschar

  7. #7
    Avatar von Pudding
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    4 holländischen Zwerghaubenhühnern
    such dir Geflügelzuchtvereine in deiner Nähe und frag dort nach einer leeren Parzelle!
    Viele Geflügelzuchtvereine haben Leerstand und sind froh wenn jemand die Pflege und evtl. saubermachen einer Parzelle übernimmt, diese kostet zwar eine Jährliche Gebühr aber du hast Ruhe vor der Vermieterin!
    Da du Rassehühner hast und keine Hybriden hättest du eine Chance!
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  8. #8
    Avatar von cliffififfi
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    Wenn die Hühnerhaltung sogar im Mietvertrag steht, dann kann deine Vermieterin nicht mal eben verlangen diese zum Monatsende aufzugeben. Dafür steht es ja im Vertrag.
    Aber leider kostet so etwas immer Nerven. Lass dich nicht unterkriegen!

  9. #9
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von cliffififfi Beitrag anzeigen
    Wenn die Hühnerhaltung sogar im Mietvertrag steht, dann kann deine Vermieterin nicht mal eben verlangen diese zum Monatsende aufzugeben. Dafür steht es ja im Vertrag.
    Aber leider kostet so etwas immer Nerven. Lass dich nicht unterkriegen!

    Das sehe ich auch so. Meines Wissens können weder Vermieter noch Mieter nach Belieben Einzelpassagen aus dem Mietvertrag für ungültig erklären. Dann gäbe es ja keine Rechtssicherheit - und genau darum macht man ja Verträge.

    Ich würde mir das erstmal schriftlich geben lassen, mit Begründung. Damit zum Anwalt gehen, Widerspruch einlegen. Und bis zur endgültigen Klärung keinesfalls die Hühner abschaffen oder in Pflege geben! Noch ist das nicht geklärt, noch gilt deine vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur Hühnerhaltung, da würde ich mich gar nicht verrückt machen.
    Mit dem Widerspruch schindest du ordentlich Zeit, solche Verfahren brauchen eine Weile. Und in der Zeit schaust du dich in Ruhe nach einer neuen Wohnmöglichkeit mit Hühnern um.
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  10. #10
    Avatar von cliffififfi
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    Da schliesse ich mich Stefanie an. Und nur weil du deine Hühner nicht direkt eingesperrt hast kann sie dir nicht die Haltung verbieten.

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