Ich bin ein Spielverderber, aber: das ist doch nur eine noch nicht mal vollständige Liste mit Orten die eine Geflügeldichte von unter 300 Tieren pro km² haben, NICHT eine Liste mit Orten, die die Stallpflicht aufgehoben haben. Da sagt das LANUV, dass die Kreisveterinärbehörden entscheiden. Solange da also nix bekannt gegeben wird besteht die Stallpflicht mMn weiter![]()
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