http://www.finanznachrichten.de/nach...weiter-016.htm
Daraus:
"Eine unkonventionelle, aber juristisch korrekte Möglichkeit wäre, die Stallpflicht zu unterbrechen. Einige Nachtstunden würden reichen. Bei der Neuverhängung der Stallpflicht würde die Zwölf-Wochen-Frist neu beginnen. Eine Verbrauchertäuschung wäre das Ripke zufolge nicht. "Täuschung setzt einen Vorsatz voraus", erläuterte er. Zudem sollten die sogenannten Kaltscharr-Räume, in denen die Hennen Frischluft und die Möglichkeit zum Scharren im Sand haben, bei der Berechnung der Stallfäche pro Huhn mitgezählt werden. In der konventionellen Haltung kommen neun Hennen auf einen Quadratmeter, in der Bio-Haltung sieben. Die Verbraucher wollten Freilandeier, dieser Trend sollte nicht unterbrochen werden, warnte Ripke."
unkonventionell aber juristisch korrekt..ist kein "Vorsatz"?
Lesezeichen