Hallo liebe Hühnerfreunde,

gibt es denn einen Fall, bei dem die Vogelgrippe bei einer privaten Geflügelhaltung, im Sinne einer Hinterhofhaltung, auf einem Privatgrundstück oder eben als Selbstversorgerhaltung bei einer Bauernfamilie (bei maximal 20 Tieren), aufgetreten ist?

Die Frage ist dahingehend von Bedeutung, weil erst damit der Beweis erbracht wäre, dass die Vogelgrippe dort überhaupt auftreten kann.

Die Aufstallungspflicht, welche von der Regierung verordnet ist, folgt doch sicherlich klaren und deutlichen Fakten im Sinne von wissenschaftlich bewiesenen Fakten?
Oder ist es vielleicht so, dass in Sachen staatlich verordneter Aufstallungspflicht nicht zwischen den unterschiedlichen Haltungsformen unterschieden wird?



__________________________________________________ ______
Es kräht kein Hahn mehr nach der Vogelgrippe!