Zitat von
Pro Federvieh
Wir werden die Müllers auch rechtlich etwas unterstützen, auf grund diverser Mitleser kann ich das nicht ausführen.
So viel aber, dass Müllers wahrscheinlich selbst nicht wegen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz klagen werden, da sie auch künftig in diesem Umfeld in Abhängigkeit von dem örtlichen Veterinäramt leben möchten.
Das bringt meine Seele für die gequälten Tiere auf den Plan. Schreibt bitte mal die Tierschutzverbände mit Sitz in Brandenburg an. Meine Tochter hat die Verfassung Brandenburgs gescreent. Ein Verbandsklagerecht ist möglich. Wenn die jetzt nicht klagen--- dann weiß ich nicht wann sonst??
Artikel 39
(Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen)
(1) Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaft als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und aller Menschen.
(2) Jeder hat das Recht auf Schutz seiner Unversehrtheit vor Verletzungen und unzumutbaren Gefährdungen, die aus Veränderungen der natürlichen Lebensgrundlagen entstehen.
(3) Tier und Pflanze werden als Lebewesen geachtet. Art und artgerechter Lebensraum sind zu erhalten und zu schützen.
(8 Die Verbandsklage ist zulässig. Anerkannte Umweltverbände haben das Recht auf Beteiligung an Verwaltungsverfahren, die die natürlichen Lebensgrundlagen betreffen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
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