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Thema: Ausnahmegenehmigungen- wie begründet und wo mit Erfolg?

  1. #1

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    Ausnahmegenehmigungen- wie begründet und wo mit Erfolg?

    Vielleicht ein hilfreiches Thema, damit das nicht in den anderen Fäden verschluckt wird.


  2. #2
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Das willst du vielleicht nicht hören. Aber ich hatte deswegen beim VetAmt angerufen, und wurde unglaublich angepfiffen.
    So was würde man garnicht erst annehmen, unverantwortlich, usw.... Argumente wurden abgeschmettert.

    Und bei mir ist es wirklich so, daß meine Hühner mit keinen fremden Menschen, keinen anderen Hühnern usw. in Berührung kommen. Selbst wenn sie über Wildvögel krank werden und sterben, wen juckts.

    Aaaaber angeblich würde das Virus dadurch weiterverbreitet, weil sich die Wildvögel dann anstecken.
    Dabei ist hier sogar weit und breit kein Fall, nur am anderen Ende von Sachsen!

    Ich hab es dann nicht weiter verfolgt, weeeeil, ein Argument von denen hat bei mir gezogen.
    Stell dir mal vor, meine Hühner würden den Virus wirklich kriegen, dann würde weit und breit alles Geflügel gekeult, wegen mir. Bla, bla, bla, weeeegen DER mit der Sondergenehmigung.....!!!
    Da macht man sich hier echt nicht beliebt, sicher auch nicht im Regenbogenbutterblümchenland, es könnten vielleicht auch Kosten auf einen zukommen!?

    Überleg es dir deswegen genau. Ihr habt ja auch eine Firma...
    Futter macht Freunde.

  3. #3
    Avatar von Susanne
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    Wenn man eine Ausnahme beantragt und diese genehmigt bekommt, braucht man keine Sorge wegen Schadensersatzzahlungen zu haben. Man hat dann ja die Genehmigung.

    Weiterhin würde ich das nie am Telefon machen, sondern gleich schriftlich. Meiner ist schon beim Amt und in Bearbeitung. Der Antrag muss auf alle Fälle bearbeitet werden und bei einer Ablehnung muss ein Grund genannt werden.

    Meine Gründe sind Tierschutz (ich halte mehrere Hähne und Rassen, die sehr freiheitsliebend sind), zudem kann ich andere Biosicherheitsmaßnahmen vorweisen. Wenn Ihr baulich ohne Probleme überdecken könnt (weil ihr die Tiere auch normalerweise auf sagen wir mal 50 qm haltet, habt ihr wenig Chancen. Bei mir ist alleine die abgedeckte Voliere so groß, aber die Tiere sind sonst halt völlig frei (im komplett übernetztem Garten).
    Andere gute Biosicherheitsmaßnahmen sind Nippeltränken (so könnte ihr beweisen, dass Spatzen nicht ins Wasser koten können) und Tretfutterautomaten (der selbe Grund). Futter und Wasser darf es wirklich nur im Stall geben, da wären auch so hängende Teile vor der Klappe sinnvoll, damit die Spatzen nicht in den Stall kommen. Erwähnt, dass ihr regelmäßig impft (das sollte dann auch belegbar sein), dass Euer Bestand von dem Beleg, dass ihr früher bei ungeklärten Krankheiten eingeschickt habt (das belegt Eure Zuverlässigkeit). Ein Eindringen von anderen Leuten sollte unmöglich sein (bei mir ist abgeschlossen). Dann ist es noch gut, wenn ihr einen Lageplan dabei habt und beweisen könnt, dass um Euch rum kein natürliches Gewässer ist, das viele Wildvögel anlockt. Zudem am besten vorab prüfen, ob in der Nähe eine große Ansammlung an Hühnern gehalten wird (da gibt es eine bestimmte Grenze- ich glaube 1000? pro Quadratkilometer). Wenn nicht, erwähnt das.

    In meinem speziellen Fall wird wohl auch eine Umwidmung von 2007 nutzen, damals habe ich dargelegt, dass ich keine Nutztiere halte, sondern in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Spezies. Ich darf also nicht schlachten (mache das auch nicht), mein TA darf gesunde Tiere nicht einschläfern und meine Hähne könnte ich aktuell auch nicht im Tierheim abgeben- also sind schmerzhafte Rangkämpfe vorhersehbar, die ich nicht verhindern kann).
    Geändert von Susanne (21.11.2016 um 12:40 Uhr)

  4. #4
    Eulalia Avatar von Pfandfrei
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    Das heist ja, wenn bei mir in der Umgebung ( knapp 800 Meter Liftlinie ) entfernt ein Geflügelmastbetrieb mit Massenhaltung ist, brauche ich gar nicht erst anfangen über eine Ausnahme nachzudenken ?
    LG Heike und der Fightclub
    2.30 Kämpfer und Kämpfermixe

  5. #5
    Avatar von Susanne
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    Wir zumindest sehr schwierig werden...

  6. #6
    Avatar von Tanny
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    Was die Ausnahmegenehmgung anbelangt: wenn man sie überhaupt bekommt - in Schleswig Holstein zumindest bezweifel ich das zur Zeit für kleine Hobbyhalter - dann wird man wöchentlich beprobt.

    Der Gänsebetrieb, wo an zwei Standorten in Dithmarschen jetzt über 8000 Tiere gekeult wurden, hatte so eine Ausnahmegenehmigung. Es war nicht ein Tier symptomatisch krank.
    Das positive Testergebnis ist zu Tage getreten bei der routinemäßgen, wöchentlichen Beprobung.

    Und da wir ja alle mittlerweile wissen, dass die Qualität / Spezifizität der Tests MINDESTENS eine Fehlerquote von 6% im Sinne von falsch positiven Ergebnissen hat, ist das mit der AUsnahme ein gewaltiges Risiko - denn, wenn der Schnelltest positiv angezeigt wird, dann wird ERST gekeult und später festgestellt, dass alle Tiere negativ waren....

    ....aber dann habt Ihr Anspruch auf Schadensersatzzahlung aus der Tierseuchenkasse (Marktwert pro Huhn) ...ist ja dann vielleicht ein Trost ..... (letzteres ist ironisch zu verstehen)

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  7. #7
    Avatar von Susanne
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    Ich habe extra nachgefragt wegen der Beprobung: Die findet bei Wassergeflügel statt, bei Hühnern nicht.

  8. #8
    Avatar von Tanny
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    Das würde ich vor einem Antrag aber dann in MEINEM Bundesland erst erfragen. Ich gehe davon aus, dass das auch überall anders gehandhabt wird.

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  9. #9
    Avatar von Susanne
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    Tanny, bei meinem letzten Antrag (2006) wurden meine Tiere beprobt, ich glaube alle zwei Wochen. Aber nun meinte der Veterinä, dass das Quatsch sein, weil man es auf alle Fälle bei Hühnern merken würde im Gegensatz zu Wassergeflügel.

  10. #10
    Avatar von SuseL
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    Ich habe 2014 eine Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt. Sie haben sehr lange gebraucht, weil vor Weihnachten gehen keine negativen Bescheide raus und nach den Weihnachtsferien beim mir angerufen: Ich solle den Antrag zurückziehen, sonst werde er kostenpflichtig abgelehnt. Die Kosten sollte irgendwo im 3-stelligen Bereich sein. Ich habe ihn dann zurück gezogen.

    Ich hatte auch mit Tierschutz und keinem Kontakt zu anderen Geflügelhaltungen begründet. Außerdem hatte ich ihnen erläutert, dass Wildvögel im Sinne der Geflügelpstverordnung bei uns nicht vorkommen. Welche hier vorkommen kann man beim LANUV, einem Landesamt, auf deren HP nachlesen. Es hat trotzdem nichts genutzt.
    Gruß Susanne

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