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www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Mal eine andere Frage, wie lange können sie die Stallpflicht eigentlich überhaupt durchziehen? Wahrscheinlich abhängig wo und was, wie aufgetreten ist?
genau genommen können sie jederzeit entscheiden, die Stallpflicht aus Sicherheitsgründen gar nicht mehr aufzuheben, sondern zu einer dauerhaften Einrichtung zu machen - wie damals bei den Schweinen geschehen..... Schweine im Freiland sind so gut wie Geschichte....
Darum auch unbedingt die Klage unterstützen!!!!! (siehe Signatur)
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Und es ist schon von Kreis zu Kreis unterschiedlich, wie lange Sperr- und Beobachtungzonen eingerichtet bleiben.
Wenn nun z.B. ein Beobachtungsgebiet eingerichtet wurde, wie lange bleibt es bestehen? Hat da jemand Erfahrung? Ich habe bisher nur finden können, dass "mindestens" 15 Tage lang kein Geflügel verbracht werden darf, "mindestens" 30 Tage kein Federwild gejagt werden darf etc. und Hunde und Katzen nicht frei laufen dürfen (ohne Angabe, wie lange "mindestens"). Hebt die Behörde von sich aus nach 15 oder mehr Tagen dieses Beobachtungsgebiet auf oder "vergisst" sie es und es kann für immer bestehen bleiben??
0.1 Zwerg-Barnevelder, 0.1 Seidenhuhn, 0.2 Zwerg-Australorps, 0.2 Zwerg-New Hampshire, 0.1 Mix
@ Olle Ziege: Das für mich zuständige Vet.Amt schreibt auf seiner Homepage, z.B.
"Es gelten folgende Regeln gemäß der Geflügelpestverordnung für das Beobachtungsgebiet:
Für die Dauer von mindestens 15 Tagen darf Hausgeflügel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden."
Mich verwundert, dass dort "mindestens" steht. In Absatz 2 des § 56 der GeflPestSchV steht nichts von "mindestens". Dort steht nur "15 Tage".
Oder übersehe ich da was?
Hätte das Vet.Amt gar nicht "mindestens" schreiben dürfen??
In Absatz 2 des § 56 der GeflPestSchV steht nichts von "mindestens" - vollkommen richtig! Aber man kann durch eine entsprechende Verordnung diese verlängern bis unendlich
Ihr müsst das alles nicht so genau lesen - das sind allgemeine Gesetze, die man z. B. in diesem Fall jederzeit verändern kann. Und diese Veränderung sprich Verordnung ist dann maßgeblich und Gesetz und wenn da in der Verordnung steht für 12 Monate, denn gilt sie auch für 12 Monate. Und erst durch eine neue Verordnung könnte man diese auch wieder verändern, verkürzen oder auch verlängern
„Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.
Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“
Wenn ich mir die großen Bäume im Ort anschaue auf denen sooo viele Vögel sitzen, die Bächer und Weiher auf denen die Enten schwimmen und die Hecken vom Nachbarn voller Spatzen wegen des Vogelfutters...
Und dann sollen Hühner die Grippe weitergeben die in ihrem Garten leben? Ich finde toll dass sich das VetAmt um die Tiere sorgt aber die Aussicht auf eine evtl. dauerhafte Stallpflicht ist mir zuwider.
Das mit der Desinfektion ist mir ein Rätsel. Ich arbeite auch mit Desinfektionen. Bei uns darf kein Sauerstoff ran kommen, immer schön der Deckel drauf. Und im Stall soll die Wanne offen dastehen? Und was nützt eine saubere Sohle wenn nur ein einziger Schritt VOR dem Stall gemacht wird? Es wird schließlich einige Stalltüren geben die nach aussen aufgehen, dewegen muss dann die Wanne etwas entfernt stehen. Auch die Schutzkleidung müßte in geschlossenen Schränken/Räumen aufbewahrt werden, schließlich überträgt sich der Virus über die Luft.
Ich möchte niemanden auf die blöde Idee bringen dass ganze noch zu verschärfen, doch fehlt mir manchmal der Sinn.Die Monate bis alles vorbei ist wird auch so ganz schön lang.
@hein & Ramona: Da zeigt sich doch wieder, wie undurchdacht und unüberlegt hier gehandelt wird! Warum machen das die gewerblichen Halter und die Regierung nicht unter sich aus? Aber nein, der kleine Hobbyhalter wird da mit rein gezogen![]()
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