Ein Kollege von mir (Hobbyzüchter) hatt riesen Probleme mit dem Veterinäramt, er weigerte sich die Hühner, Enten und 2 Gänse im Stall zulassen.Er meinte ein Netz über dem Auslauf langt, er wurde jetzt des besseren belehrt.Und warum kann er seine Tiere nicht einsperren? Der stall ist für soviel Tiere viel zuklein . Das ist genau das was ich immer Schreibe, viele der Hobbyzüchter haben zukleine Ställe .Es geht so la la solange es keine Probleme gibt, aber wie jetzt mit der Stallpflicht, müssen Tiere geschlachtet werden.Was sagt uns das lieber weniger und die richtig.
Sehe ich nicht so. Wenn die aufstallpflicht nicht wäre reicht auch ein kleiner schlafstall. Denn egal wie groß mein Stall wäre: meine Hühner sollen auf der Wiese laufen.
Die sorge, dass es staatliche Vorgaben über eine mindeststallgröße gibt oder die private Geflügel Haltung mit strengen Auflagen versehen wird, äußerst bei uns auch ein kleiner Freiland Hof.....und hält daher die klappe
Ich vermisse meine Hühner und FREUE MICH AUF DIE NEUEN HÜHNER
Es gibt eine Vorgabe über die Mindestgröße des Stalles, dieser muss mindestens eine Grundfläche von 2,5 qm haben und mindestens die Höhe von 2 m. Dann aber dürfen pro qm Grundfläche bis zu 9 Tiere untergebracht werden, kann man in eine VO nachlesen- habe gerade nicht mehr im Kopf in welcher (irgendwas mit TierschutzVo bei Nutzgeflügel).
Das kann aber nicht stimmen. Denn dann wäre ja ein EGLU GO verboten
Ich habe in den Zwerghuhnbüchern immer 5 Zwerghühner auf 1 qm gelesen.
Da stimmt so vieles nicht, was in den Büchern steht. Aber diese VO gibt es und mein Veterinär hat bei der Kontrolle auch extra darauf hingewiesen.
OT
Und ein Eglu GO? Oder diese ganzen Minifertigställe? Dann müsste deren Vertrieb ja mit Hinweis auf die VO verboten werden?
https://www.gesetze-im-internet.de/t...275800001.html
Da kann man das nachlesen.
(1) Haltungseinrichtungen müssen
1.
eine Fläche von mindestens 2,5 Quadratmetern, auf der die Legehennen sich ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen bewegen können, sowie
2.
eine Höhe von mindestens 2 Metern, von ihrem Boden aus gemessen,
Der Eglu und alle kleineren Ställe sind legal, soweit die Tiere nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, § 1 der Verordnung.
@Susanne, und wieder hat ein Veterinär des für dich zuständigen Vetamts gelogen. Ich vermute mal bewusst.
@Vamperl, genau das passiert in D ständig und überall und bei den unterschiedlichsten Themen. Meiner Meinung nach leben wir schon seit geraumer Zeit eben in keinem Rechtsstaat mehr.
Sei Wachsam von Reinhard Mey
... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
„Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...
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