Klar, Spatzen sind keine Wildvögel nach der Gesetzeslage.
Allerdings wird gerne und immer wieder darauf hingewiesen, dass der "Grippe-Bau " vor dem Eindringen von Spatzen gesichert sein muss.
Wahrscheinlich ist's doch zu schildbürgerhaft, wenn in der Verordnung von Regenpfeiferartigen und Greifvögel die Rede ist.....
Und würde zudem die Stallpflicht ad absurdum führen.
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