Wo steht, dass Spatzen nicht hinein dürfen?
Geflügelpestverordnung § 1 Abs. 2 Nr. 7 schreibt:
Wildvogel im Sinne dieser Verordnung sind: ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sowie ein zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltener Vogel dieser Ordnungen;
http://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__1.html
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