Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #14681
    Avatar von Crazynaddl
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    Die Verbraucherzentrale in M-V hatte ich vor einiger Zeit angeschrieben. Es gab null Reaktion, auch nicht auf deren Homepage.
    Es wurden doch noch mehr angeschrieben, oder?
    Kamen da Reaktionen?

    Hier machen irgendwie alle den Kopp zu, bloß nicht auffallen. Ich weiß auch nicht was unser Tilly so rumtönt, mit seiner Stallpflicht. Der weiß mit Sicherheit das bestimmt 50% der Geflügelhalter nicht mehr aufstallen.
    Geändert von Crazynaddl (21.02.2017 um 11:52 Uhr)
    LG Nadja
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  2. #14682

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    Zitat Zitat von zw.lachs Beitrag anzeigen
    Sch... Alarm Tote Wildente in Oderwitz . Mit H5N8 angeblich. Bin 50 m neben Sperrgebiet . Kontrollen laufen derzeit im Sperrgebiet bis Donnerstag . Hoffe finden nix weiteres mein Telefon klingelt Sturm muss dann noch zu einigen Züchtern Rückendeckung geben . Verdammt .

    Gruß Marko
    Viel Erfolg.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
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  3. #14683
    Avatar von Tanny
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    Frankreich 600.000 Zuchtenten.....

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  4. #14684
    Avatar von Tanny
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  5. #14685
    Avatar von MonaLisa
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    "Habe ich da was überlesen? Sind die Tiere überhaupt krank? Oder werden sie nur prophylaktisch getötet? Aktionismus pur"
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
    Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt

  6. #14686

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    Zitat Zitat von Crazynaddl Beitrag anzeigen
    Die Verbraucherzentrale in M-V hatte ich vor einiger Zeit angeschrieben. Es gab null Reaktion, auch nicht auf deren Homepage.
    Es wurden doch noch mehr angeschrieben, oder?
    Kamen da Reaktionen?
    Die Verbraucherzentrale Bayern hat auf meine Mail wegen der von Herrn Ripke geplanten Verbrauchertäuschung nicht geantwortet, nero2010 hat Antwort bekommen: http://www.huehner-info.de/forum/sho...le-Leser/page5

  7. #14687
    Avatar von metasequoia55
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    Zitat Zitat von zw.lachs Beitrag anzeigen
    Sch... Alarm Tote Wildente in Oderwitz . Mit H5N8 angeblich. Bin 50 m neben Sperrgebiet . Kontrollen laufen derzeit im Sperrgebiet bis Donnerstag . Hoffe finden nix weiteres mein Telefon klingelt Sturm muss dann noch zu einigen Züchtern Rückendeckung geben . Verdammt .

    Gruß Marko
    oh sch....e. mann, ich hoffe nur dass der kelch an dir vorbei geht.
    Der Mensch hat das Netz des Lebens nicht gewebt, er ist nur ein Faden darin. Was immer er ihm antut, tut er sich selbst an.
    Chief Seattle

  8. #14688

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    Schleswig-Holstein: Aufstallungsgebot verlängert

    Nach intensiver risikobasierter Prüfung wird die in Schleswig-Holstein landesweit geltende Stallpflicht für Hausgeflügel als eine der Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest zunächst aufrechterhalten. Produzenten von Freilandeiern sollen daher nun Ausgleichszahlungen des Landes bekommen. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium am 27. Januar mit. "Auch knapp zwölf Wochen nach Ausbruch der Geflügelpest gibt es weiterhin keine Entwarnung", sagte Minister Robert Habeck (Grüne) dazu in Kiel.

    Nach dem Ausbruch der neuen Virus-Variante H5N5 (23. Januar) hatte sich die Geflügelpest in Schleswig-Holsteins größtem Putenmastbetrieb in Steinburg ausgeweitet. Insgesamt waren rund 33.000 Tieren betroffen. Die Kreisverwaltung hatte Katastrophenalarm ausgerufen, um kurzfristig zusätzliches Personal bei Polizei, Feuerwehr und weiteren Hilfskräften heranziehen zu können.

    Bereits seit dem 8. November gilt in Schleswig Holstein ein Aufstallungsgebot für sämtliches Geflügel. Die Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch für Kleinbetriebe (unter 1.000 Stück Geflügel) und für Geflügelhobbyhaltungen.

    Am 13. November wurden nach dem Nachweis der Vogelgrippe in einem großen Geflügelbetrieb alle 30.000 Hühner gekeult. Am 19. November wurde gemeldet, dass an zwei Standorten eines Geflügel-Betriebes im Kreis Dithmarschen insgesamt 8.800 Gänse wegen der Vogelgrippe getötet werden sollen.

    Mecklenburg-Vorpommern: Stallpflicht bleibt

    Auch in MV gilt die landesweite Stallpflicht bis auf weiteres (Stand: 01. Februar).

    Ende Januar hatte sich Verdacht Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb in Schwanheide (Kreis Ludwigslust-Parchim) bestätigt. Alle 106.000 Hennen müssen gekeult werden.

    In einem Mastbetrieb mit rund 40.000 Puten bei Tribsees hat sich der Verdacht auf Geflügelpest mit dem hochansteckenden Virus H5N8 bestätigt (27. Januar). Alle Tiere müssen getötet werden.

    Seit 14. November gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Stallpflicht. Um das Risiko einer Übertragung des Geflügelpest-Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren, erteilte Minister Backhaus auch ein vorübergehendes Jagdverbot für dem Jagdrecht unterliegende Wildvögel.

    Nach der Feststellung des Geflügelpest-Erregers bei Wildvögeln und auf einzelnen Bauerhöfen waren in allen sechs Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns und in Rostock sogenannte Restriktionsgebiete ausgewiesen worden. Dort gelten besondere Hygienevorschriften und Transportverbote für Geflügel.

    Niedersachsen: kreisweite Aufstallungsgebote

    Niedersachsen hat jetzt aufgrund einer neuen Risikobewertung (Stand: 13. Januar) ein Ende der Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Landes verfügt. Nur noch in Landkreisen mit einer besonders hohen Geflügeldichte und dort, wo ein besonderes Wildvogel-Risiko besteht, soll die Stallpflicht wegen der Vogelgrippe bestehen bleiben. Nach ersten Schätzungen werden somit bis zu 70 Prozent der geflügelhaltenden Betriebe (rund 37.000 Geflügelhalter) von einer weiteren Aufstallung verschont.

    Ende Januar wurde ein Vogelgrippe-Fall in einem Betrieb in Bösel mit rund 7.500 Putenhähnen festgestellt (Stand: 26. Januar). Es gab einen Kontakt zu zwei weiteren Betrieben mit 22.500 Tieren, alle 30.000 Tiere sollen getötet werden. Am 18. Januar hatte es in Bösel einen ersten Vogelgrippe-Fall ggegeben.

    Im Kreis Oldenburg mussten in einem Betrieb in der Gemeinde Hude 7.300 Puten getötet werden (06. Januar). Anfang des Jahres war je ein Betrieb im Landkreis Oldenburg (18.800 Putenhähne) sowie ein weiterer im Landkreis Cloppenburg (8.200 Putenhähne) betroffen. Der Betrieb in Garrel liegt im Sperrbezirk des ersten dortigen Falles vom 25. Dezember.

    Nahezu alle Landkreise haben seit November 2016 kreisweite Stallpflicht ausgerufen. Eine landesweite Stallpflicht lehnte der Landtag ab.

    Am 21. November ist die "Verordnung über besondere Schutzregeln in kleinen Geflügelhaltungen" laut Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Kraft getreten, die strengere Anforderungen für Geflügelhaltungen unter 1.000 Tieren und Hobbyhaltungen vorschreibt.
    Nordrhein-Westfalen: Ausbruch in Geflügelhochburg

    Anfang Februar hob das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen die Aufstallungsanordnung für diejenigen Gemeinden auf, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden. Die Vogelgrippenachweise hätten sich bisher ausschließlich auf die Regionen mit bekannten Vogelrastgebieten oder mit einer höheren Geflügeldichte beschränkt. Das Ministerium folgte damit nach eigenen Angaben der Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), das eine risikobasierte und damit regional angepasste Vorgehensweise empfehle.

    Die Umsetzung erfolge durch die Kreise und kreisfreien Städte, die durch besondere Umstände auch zu einer anderen Einschätzung kommen könnten

    Am 12. Januar hatte sich in einem Betrieb in Delbrück-Westenholz (Nordrhein-Westfalen) ein weiterer Verdacht auf Vogelgrippe in NRW bestätigt. Auf dem betroffenen Hof mussten 4.000 Puten und 36.000 Junghennen getötet werden.

    Am 18. Dezember wurden nach dem Ausbruch des H5N8-Erregers in einem großen Mastbetrieb bei Soest in Westfalen 7.600 Puten und 14.000 Küken gekeult. Laut Umweltministerium NRW wurden die Kreise und kreisfreien Städte daraufhin gebeten, eine generelle landesweite Aufstallpflicht anzuordnen (Stand: 20. Dezember).

    Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halter von Hausgeflügel und betrifft Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel. In Einzelfällen können die Kreise und kreisfreien Städte nach § 13 Absatz 3 der Geflügelpestverordnung Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallpflicht erteilen.

    Seit dem 15. November galt die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände, die sich in Risikogebieten befinden.

    Brandenburg: Landesweite Stallplicht

    In einem Entenmastbetrieb in Märkisch-Oderland Ende Januar das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden. 27.000 Enten mussten gekeult worden. Im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg ist die Vogelgrippe am 18. Januar in einem Putenmastbetrieb mit 45.000 Tieren nachgewiesen worden. Am 12. Januar wurde der Ausbruch der Vogelgrippe H5N8 in einem Putenbestand in Kyritz bestätigt. Auch hier mussten die 11.000 Tiere getötet werden.

    Ende November war der Erreger erstmals bei Fällen von toten Wildvögeln nachgewiesen worden. Seit Anfang Dezember gilt deshalb eine landesweite Stallpflicht. Eine Entspannung der Situation ist nach Einschätzung des Ministeriums derzeit (Ende Januar) nicht in Sicht.

    Aktuelle Maßnahmen in Brandenburg:

    landesweite Aufstallungspflicht
    Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um Fundorte
    landesweit erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Betriebe
    Sachsen-Anhalt: Neuer Vogelgrippefall im Salzlandkreis

    Das Friedrich-Loeffler-Institut hat Anfang Januar einen Verdachtsfall auf Vogelgrippe H5N8 im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt bestätigt. Betroffen ist ein Bestand mit 33.000 Legenhennen, die getötet werden müssen.

    Auch in einer Nutztierhaltung in Möser bestätigte das FLI einen Ausbruch am 17. Dezember. Der Landkreis Jerichower Land hatte bereits am 16. Dezember Maßnahmen ergriffen, um die in diesem Fall greifenden Vorschriften der Geflügelpestverordnung zügig umzusetzen. Dazu zählt auch die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere des betroffenen Bestandes, der ca. 9.500 Enten umfasst.

    Aufgrund der akuten Risikolage gilt seit November eine landesweite Stallpflicht von Geflügel, in begründeten Einzelfällen sind jedoch auch Ausnahmen möglich. Eine Aufhebung der Stallpflicht ist Stand Ende Januar allerdings nicht in Sicht.

    Sachsen: Erster Nutztierbestand betroffen

    Am 30. Januar 2017 wurden in einem Nutztiergeflügelbestand im Landkreis Nordsachsen über 250 tote Puten festgestellt. Untersuchungen der Landesuntersuchungsanstalt haben am Dienstag das hochpathogene Geflügelpestvirus H5 festgestellt. Insgesamt sind in dem Betrieb 6.500 Tiere sind betroffen. Der Putenbestand befindet sich in einem Sperrbezirk, der nach dem Fund einer infizierten Reiherente am 16. Januar eingerichtet wurde.

    Es ist der erste Ausbruch in einem Geflügelbestand im Freistaat. Zuvor war Virus im nur an Wildvögeln festgestellt worden.

    Gesundheitsministerin Barabara Klepsch erklärt dazu: "Unser Ziel ist es, einen weiteren Eintrag in Nutzgeflügelbestände zu verhindern. Deshalb ist es im Interesse aller Geflügelhalter, sich auch weiter an die landesweite Stallpflicht zu halten."

    Die Landesdirektion und das Ministerium für Verbraucherschutz Sachsen hatten bereits am 14. November eine landesweite Aufstallung angeordnet.

    Thüringen: Landesweite Stallpflicht seit Ende Januar

    Seit 30. Januar gilt auch in ganz Thüringen eine Stallpflicht für Hausgeflügel. Der Virus H5N8 wurde zuvor in einem Hobbygeflügelbestand in Zeulenroda-Triebes (Landkreis Greiz) amtlich festgestellt. Zuvor galt die Stallpflicht nur in Risikogebieten, da das Virus H5N8 im Freistaat nur bei Wildvögeln nachgewiesen worden war.

    Den ersten amtlichen Fall von Vogelgrippe gab es am 13. Dezember bei einer toten Reiherente.

    Bayern: Landesweite Stallpflicht

    Am 9. Februar mussten aufgrund eines Vogelgrippe-Ausbruchs 10.000 Puten eines Betriebs in Geiselhöring vergast werden. Um den betroffenen Hof wurde ein Sperrbezirk im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet, in dem es rund 50 Geflügelhalter mit etwa 100.000 Tieren gibt.

    Nach einem Fall von Geflügelpest in einem Betrieb in Markt Lappersdorf bei Regensburg hat das Landratsamt einen Sperrbezirk im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet (29. Januar). Bei einem Bestand eines Hobbygeflügelzüchters im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim hatte sich der Verdacht auf H5N8 am 11. Januar bestätigt.

    Bereits am 18. November wurde in ganz Bayern die Stallpflicht angeordnet. Die Stallpflicht wird von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine sogenannte Allgemeinverfügung umgesetzt. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung.

    Hessen: Landesweite Stallpflicht

    Nach fast drei Monaten Stallpflicht für Geflügel wegen der Vogelgrippe lockert Hessen seine Vorgaben (Stand: 09. Februar). Eine neue Risikoeinschätzung zeige, dass die Tiere in 15 Landkreisen und kreisfreien Städten grundsätzlich wieder ins Freie gelassen werden könnten, teilte das Umweltministerium am 9. Februar in Wiesbaden mit. Dort müsse die Stallpflicht dann nur noch in Risikogebieten gelten. In elf Kreisen und kreisfreien Städten sollte Geflügel laut einem Erlass des Umweltministeriums weiter drinnen gehalten werden.

    Das Hessische Umweltministerium hat am 21. November eine landesweite Aufstallung aller Geflügelbestände im Land angeordnet. Damit wurde die bisher gültige Stallpflicht in den Risikogebieten vom 14. November entsprechend ausgeweitet.

    Bis 9. Februar gab es in Hessen zwölf belegte Fälle des Vogelgrippeerregers H5N8. Dabei handelte es sich um elf Wildvögel und einen Rosapelikan aus dem Opel-Zoo in Kronberg im Taunus.

    Baden-Württemberg: Risikoorientierte Aufstallung

    Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell (Stand: 31. Januar) wurde durch Allgemeinverfügungen ab 2. Februar 2017 in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen, und somit bis zum 15. März 2017, die Stallpflicht risikoorientiert regional angeordnet.

    Sie gilt für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu großen Gewässern und Seen und somit in den Kreisen: Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach, Sigmaringen sowie in einem 500 Meter Streifen entlang der Donau, des Rheins und des Neckars. Die Anordnung erfolgt zudem auf Grund einer hohen Geflügeldichte in folgenden Kreisen: Alb-Donau-Kreis, Hohenlohe, Heilbronn, Schwäbisch Hall und Ostalbkreis.

    Darüber hinaus gilt die Aufstallung in den Regionen, in denen es bisher positive Funde bei Wildgeflügel gab und somit von einem Vogelgrippeausbruch in den Kreisen Emmendingen und Rastatt betroffene Gemeinden und deren Nachbargemeinden.

    Neben der risikoorientierten regionalen Aufstallungspflicht gilt weiterhin landesweit die konsequente Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen bis 20. Mai unverändert für alle Halter weiter.

    Rheinland-Pfalz: Kreisweite Aufstallung und in Risikogebieten

    In Rheinland-Pfalz wurde bislang bei 8 Schwänen und 2 verendeten Reiherenten die hochpathogene Form des H5N8 festgestellt (Stand: 30. Janaur). Zudem war die niedrigpathogene Form der Vogelgrippe H5N3 in einem Rassegeflügelbetrieb in Wörth ausgebrochen.

    Eine kreisweite Stallpflicht besteht in den Landkreisen Ahrweiler, Germersheim, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwald und der Vulkaneifel.

    Eine Stallpflicht in begrenzten Risikogebieten ist in den Landkreisen Alzey-Worms, Cochem-Zell, Rhein-Pfalz-Kreis, Bernkastel-Wittlich (ab 01. Febraur) und dem Rhein-Hunsrück-Kreis (Aufstallung entlang des Rheins geplant) ausgerufen worden.

    Mit Material von zuständige Ministerien

  9. #14689
    Avatar von Hunnenvolk
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    Zitat Zitat von zw.lachs Beitrag anzeigen
    Sch... Alarm Tote Wildente in Oderwitz . Mit H5N8 angeblich. Bin 50 m neben Sperrgebiet . Kontrollen laufen derzeit im Sperrgebiet bis Donnerstag . Hoffe finden nix weiteres mein Telefon klingelt Sturm muss dann noch zu einigen Züchtern Rückendeckung geben . Verdammt .

    Gruß Marko
    Shit! Meine Schwiegereltern wohnen in Eichgraben!
    Kann dort erst heute Abend anrufen
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
    www.wildvogel-rettung.de
    www.rgzv-cimbria.de/h5n8

  10. #14690
    Avatar von Huhnihunde
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    Die Verbraucherzentrale in M-V hatte ich vor einiger Zeit angeschrieben. Es gab null Reaktion, auch nicht auf deren Homepage.
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    Hier machen irgendwie alle den Kopp zu, bloß nicht auffallen. Ich weiß auch nicht was unser Tilly so rumtönt, mit seiner Stallpflicht. Der weiß mit Sicherheit das bestimmt 50% der Geflügelhalter nicht mehr aufstallen.
    Verbraucherzentrale Berlin hat geantwortet, hatte ich hier schon reingestellt. Getan hat sich auf deren Homepage bis heute nichts...Dafür scheint es im Augenblick im Handel vorwiegend Bio-Eier und Bodenhaltungseier zu geben.
    Zitronenfalter falten keine Zitronen

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