Zitat Zitat von ***altsteirer*** Beitrag anzeigen
Mittlerweile dürften sie draufgekommen sein, dass das Ministerium nicht die zuständige Behörde laut GeflPestSchv ist. Und vom Ministerium vordefinierte Bereiche sind keine Risikobewertung der zuständigen Behörde.

Wenn Ihr die Verordnung angreifen wollt, dann schickt Euch. Nach Fristablauf gilt der Mist. Egal, wie sinnlos der Inhalt.
Und dann ( ausser er wird mal aufgehoben) für immer und ewig............................