Ich versteh nur Bahnhof. In unser regionalen Wochenzeitung stand heute auch schon so ein verwirrender Artikel... Wir wohnen in einem der noch betroffenen Kreise. Heißt das nun, dass nur noch in Sperr- und Beobachtunsggebieten aufgestallt bleiben muss oder dass in den betroffenen Kreisen es bis zur Aufhebung des letzten Beobachtungsgebietes die Aufstallung bestehen bleibt?
In der Zeitung (Markt für Bad Oldesloe und Reinfeld) hieß es, dass in unserem und einigen anderen Dörfern seit "Montag die Stalltüren geöffnet werden dürfen".
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