Aber wenn in keinem gesetz und keiner VO aussrücklich steht, dass Kadaverteile in Mist sein dürfen, dann ist es m.E: verboten, überhaupt Kadaver im mist raus zu bringen, denn man darf nun mal keine Kadaver in die freie Landschaft befördern. Sonst hätte ja der alte herr, der da seine Hühner erschossen und in den Wald gebracht hat, eigentlich nur eine handvoll Stroh mit dazu packen müssen und das ganze dann nicht in den Wald sondern auf ein feld legen müssen - dann wäre alles paletti gewesen?
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