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Thema: Wieder Vogelgrippe??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von yrwelcome
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    Zitat Zitat von metasequoia55 Beitrag anzeigen
    weiß jemand zufällig, wo genau nachzulesen ist, ob und wieviel kadaver im hühnermist enthalten sein dürfen (oder toleriert werden)?
    wenige, aber auf Anfrage wurde erklärt, dass die genaue zahl nicht angegeben werde
    Also, Kadaver-Tonne aus der 1Strohhalm raus steht ist theoretisch Geflügelmist!
    Ich habe keine Hoffnung mehr für die Zukunft unseres Volkes, wenn sie von der leichtfertigen Jugend von heute abhängig sein soll. Denn diese Jugend ist ohne Zweifel unerträglich, rücksichtslos und altklug. Hesiod ca 700 v Chr.

  2. #2
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von yrwelcome Beitrag anzeigen
    wenige, aber auf Anfrage wurde erklärt, dass die genaue zahl nicht angegeben werde
    Also, Kadaver-Tonne aus der 1Strohhalm raus steht ist theoretisch Geflügelmist!
    Aber wenn in keinem gesetz und keiner VO aussrücklich steht, dass Kadaverteile in Mist sein dürfen, dann ist es m.E: verboten, überhaupt Kadaver im mist raus zu bringen, denn man darf nun mal keine Kadaver in die freie Landschaft befördern. Sonst hätte ja der alte herr, der da seine Hühner erschossen und in den Wald gebracht hat, eigentlich nur eine handvoll Stroh mit dazu packen müssen und das ganze dann nicht in den Wald sondern auf ein feld legen müssen - dann wäre alles paletti gewesen?

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  3. #3
    Modeberater Avatar von fradyc
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    Mist darf vereinzelt(e) Tierkörper enthalten, da dies nicht vermeidbar sei ...
    (Wenn man die toten Viecher nicht raus sammelt, ist es wohl unvermeidbar, dass die im Mist bleiben)

    Es ist aber die Regel, dass industrieller Geflügelmist Tierkörper enthält.
    Das ist also nie und nimmer vereinzelt!
    „Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
    (Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)

  4. #4
    Avatar von metasequoia55
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    ja, aber in welchem gesetz oder in welcher VO steht denn das so? das ist es was ich brauche
    Der Mensch hat das Netz des Lebens nicht gewebt, er ist nur ein Faden darin. Was immer er ihm antut, tut er sich selbst an.
    Chief Seattle

  5. #5
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
    Mist darf vereinzelt(e) Tierkörper enthalten, da dies nicht vermeidbar sei ...
    (Wenn man die toten Viecher nicht raus sammelt, ist es wohl unvermeidbar, dass die im Mist bleiben)

    Es ist aber die Regel, dass industrieller Geflügelmist Tierkörper enthält.
    Das ist also nie und nimmer vereinzelt!
    Also irgendwie widerspricht das dem Tierschutzgesetz.
    Kadaver i Mist sind dann vermeidbar, wenn man nur so viele Tiere hält, wie man versorgen und vor allem gesundheitlich im Auge behalten kann. Alles, was darüber hinaus geht, heisst m.W: Animal Hoarding und ist verboten......

    ...bei Tiermessis kommt normal das Vet Amt und beschlagnahmt.

    Also entweder, können die ihre Tiere so kontrollieren, dass sie kranke rechtzeitig erkennen und separieren können bzw. plötzliche Todesfälle entfernen können (man kann ja auch schließlich keinem lebenden Tier zumuten, tagelang auf und neben dem kadver eines Artgenossen zu leben, oder man hat zu viele Tiere....

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
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  6. #6
    Avatar von wolff56
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    Also irgendwie widerspricht das dem Tierschutzgesetz.
    Kadaver i Mist sind dann vermeidbar, wenn man nur so viele Tiere hält, wie man versorgen und vor allem gesundheitlich im Auge behalten kann. Alles, was darüber hinaus geht, heisst m.W: Animal Hoarding und ist verboten......

    ...bei Tiermessis kommt normal das Vet Amt und beschlagnahmt.

    Also entweder, können die ihre Tiere so kontrollieren, dass sie kranke rechtzeitig erkennen und separieren können bzw. plötzliche Todesfälle entfernen können (man kann ja auch schließlich keinem lebenden Tier zumuten, tagelang auf und neben dem kadver eines Artgenossen zu leben, oder man hat zu viele Tiere....
    Tatsache ist, dass derzeit erhebliche Lücken und Schlupfwege im geltenden Recht existieren.

    War früher der Ausstallungskot ein Kostenfaktor der für die industriellen Geflügelhalter das Betriebsergebnis belastet hat, entlastet der selbe Ausstallungskot heute als sogenanntes "wertvolles Wirtschaftsgut" durch Verkauf das Betriebsergebnis. Das sogar so deutlich, dass das auf die Preisbildung der erzeugten Geflügelprodukte Einfluss hat.

    Warum ist das so brisant?

    1. Weil der Geflügelkot im Regelfall ohne jeden reale Kontrolle zum "wertvollen Wirtschaftsgut" deklariert wird und nahezu flächendeckend in Deutschland auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt wird.

    Nicht brisant genug?

    2. Entgegen den matrartig vorgetragenen Behauptungen des FLI es gäbe keine unentdeckten Vogelgrippeausbrüche in der Geflügelindustrie, treten, wie wir jetzt wissen, teilweise über Wochen und Monate unentdeckte Vogelgrippeausbrüche in der Geflügelindustrie auf. Dies betrifft sowohl den hochpathogenen und den niedrigpathogenen Bereich.

    Da der Ausstallungs-Geflügelkot nur bei begründetem Verdacht real überprüft wird, ist völlig klar, dass hochpathogene und niedrigpathogene Vieren regelmäßig auf diesem Weg ausgetragen werden und nahezu flächendeckend in Deutschland auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt werden.

    Jetzt wird das Problem klarer.

    Eine Änderung ist nur über Gesetzesänderungen möglich. Leider!!!

    Wie dringend der Änderungsbedarf ist:
    DSC_0345 netz kleina.jpgDSC_0358 netz 02 klein.jpg

    Das Thema hatten wir im Januar schon in der Praxis auf dem Tisch. Das Ergebnis ist die vorstehende Erkenntnis, dass es Gesetzesänderungen geben MUSS!

    Daran arbeiten wir hier, um durch diese Dokumentationen die Beweiskette zu schließen.

    Nur weil die Vogelgrippe jetzt abflaut, sind die eigentlichen Probleme noch lange nicht vom Tisch. Es liegt noch viel Arbeit vor uns.

    lG
    Bernd

    http://www.zwerg-huehner.de

    zugvogel metti bbcc Kopie.jpg
    Geändert von wolff56 (02.04.2017 um 21:27 Uhr)
    "Wissenschaftler bemühen sich oft, das Unmögliche möglich zu machen. Politiker bemühen sich dagegen oft, das Mögliche unmöglich zu machen."

  7. #7
    Avatar von yrwelcome
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    Zitat Zitat von Putin15 Beitrag anzeigen
    Tatsache ist, dass derzeit erhebliche Lücken und Schlupfwege im geltenden Recht existieren.

    War früher der Ausstallungskot ein Kostenfaktor der für die industriellen Geflügelhalter das Betriebsergebnis belastet hat, entlastet der selbe Ausstallungskot heute als sogenanntes "wertvolles Wirtschaftsgut" durch Verkauf das Betriebsergebnis. Das sogar so deutlich, dass das auf die Preisbildung der erzeugten Geflügelprodukte Einfluss hat.

    Warum ist das so brisant?

    1. Weil der Geflügelkot im Regelfall ohne jeden reale Kontrolle zum "wertvollen Wirtschaftsgut" deklariert wird und nahezu flächendeckend in Deutschland auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt wird.

    Nicht brisant genug?

    2. Entgegen den matrartig vorgetragenen Behauptungen des FLI es gäbe keine unentdeckten Vogelgrippeausbrüche in der Geflügelindustrie, treten, wie wir jetzt wissen, teilweise über Wochen und Monate unentdeckte Vogelgrippeausbrüche in der Geflügelindustrie auf. Dies betrifft sowohl den hochpathogenen und den niedrigpathogenen Bereich.

    Da der Ausstallungs-Geflügelkot nur bei begründetem Verdacht real überprüft wird, ist völlig klar, dass hochpathogene und niedrigpathogene Vieren regelmäßig auf diesem Weg ausgetragen werden und nahezu flächendeckend in Deutschland auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt werden.

    Jetzt wird das Problem klarer.

    Eine Änderung ist nur über Gesetzesänderungen möglich. Leider!!!

    Wie dringend der Änderungsbedarf ist:
    DSC_0345 netz kleina.jpgDSC_0358 netz 02 klein.jpg

    Das Thema hatten wir im Januar schon in der Praxis auf dem Tisch. Das Ergebnis ist die vorstehende Erkenntnis, dass es Gesetzesänderungen geben MUSS!

    Daran arbeiten wir hier, um durch diese Dokumentationen die Beweiskette zu schließen.

    Nur weil die Vogelgrippe jetzt abflaut, sind die eigentlichen Probleme noch lange nicht vom Tisch. Es liegt noch viel Arbeit vor uns.

    lG
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    Vor Allem müsstest Du aber dann das FLI davon überzeugen, dass der HPAI H5N8 im Industriellen-Brüter erzeugt wird, und nicht bereits dort eingetragen wird.

    Das was an Wildvögeln gefunden wird, ist wohl vom "Ausgebrachten" infiziert.

    Da wir ja eh beim Geflügel sind, die alte Frage, "Wer ist Henne...wer ist Ei".

    BE-und Entlastung der Budgets liegt natürlich auch an Verfahren wie "Biospriterzeugung aus Abfällen der PWH, die nicht mal in Afrika absetzbar wären und Biogas-Erzeugung, prinzipiell nicht schlecht, aber leider nur halb durchdacht, wie so manches.
    Man kann ja auch so Scheisse zu Geld machen
    Geändert von yrwelcome (02.04.2017 um 21:38 Uhr)
    Ich habe keine Hoffnung mehr für die Zukunft unseres Volkes, wenn sie von der leichtfertigen Jugend von heute abhängig sein soll. Denn diese Jugend ist ohne Zweifel unerträglich, rücksichtslos und altklug. Hesiod ca 700 v Chr.

  8. #8
    Avatar von Sprotte
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    Zitat Zitat von Putin15 Beitrag anzeigen
    Tatsache ist, dass derzeit erhebliche Lücken und Schlupfwege im geltenden Recht existieren.

    War früher der Ausstallungskot ein Kostenfaktor der für die industriellen Geflügelhalter das Betriebsergebnis belastet hat, entlastet der selbe Ausstallungskot heute als sogenanntes "wertvolles Wirtschaftsgut" durch Verkauf das Betriebsergebnis. Das sogar so deutlich, dass das auf die Preisbildung der erzeugten Geflügelprodukte Einfluss hat.

    Warum ist das so brisant?

    1. Weil der Geflügelkot im Regelfall ohne jeden reale Kontrolle zum "wertvollen Wirtschaftsgut" deklariert wird und nahezu flächendeckend in Deutschland auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt wird.

    Nicht brisant genug?

    2. Entgegen den matrartig vorgetragenen Behauptungen des FLI es gäbe keine unentdeckten Vogelgrippeausbrüche in der Geflügelindustrie, treten, wie wir jetzt wissen, teilweise über Wochen und Monate unentdeckte Vogelgrippeausbrüche in der Geflügelindustrie auf. Dies betrifft sowohl den hochpathogenen und den niedrigpathogenen Bereich.

    Da der Ausstallungs-Geflügelkot nur bei begründetem Verdacht real überprüft wird, ist völlig klar, dass hochpathogene und niedrigpathogene Vieren regelmäßig auf diesem Weg ausgetragen werden und nahezu flächendeckend in Deutschland auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt werden.

    Jetzt wird das Problem klarer.

    Eine Änderung ist nur über Gesetzesänderungen möglich. Leider!!!

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    zugvogel metti bbcc Kopie.jpg
    Ich sehe das genauso wie Putin, dass diese Haufen eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier bedeuten und dringend eine Gesetzesänderung her muss.

    Allerdings bin ich mir unsicher, ob von diesen Haufen wirklich eine so große Gefahr in Bezug auf die Vogelgrippe ausgeht. Eigentlich müsste es so sein, denn der Mist wird in der Regel nicht untersucht und Viren sind, v.a. im Winter, bei Feuchtigkeit und Kälte lange überlebensfähig.

    Andererseits lebe ich in einem Landkreis mit mehr als 12.000 Stück Geflügel pro qkm, mit bisher 8 Ausbrüchen von H5N8, in unmittelbarer Nähe zu Garrel mit fast 30 Ausbrüchen, und diese Haufen liegen bei uns auch überall offen auf den Feldern herum, meistens in der Nähe von Mastställen (die es hier leider wie Sand am Meer gibt). Häufig sitzen gleich mehrere Wildvögel auf solchen Haufen, und trotzdem hatten wir nicht einen einzigen infizierten Wildvogel in meinem Kreis, und auch in der Region Garrel nicht. Und nicht etwa, weil man danach nicht suchen würde, ganz im Gegenteil, wie Minister Meyer in Wardenburg betonte. Man sucht ja verzweifelt nach infizierten Wildvögeln, aber man findet keine. Müsste man denn nicht infizierte und verendete Wildvögel finden, wenn von diesen Haufen eine solche Vogelgrippegefahr ausgeht, zumal,in meiner Gegend ja in Großställen der Erreger regelmäßig und häufig auftritt?
    LG Claudia
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    0,2 Zwerghuhnmixe, 0,2 Zwerg-Seidenhühner, 1,0 Havaneser

  9. #9
    Avatar von Sprotte
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    http://http://www.juraforum.de/lexikon/tierkoerperbeseitigung

    @ fradyc
    Das Tierkörperbeseitigungsgesetz wurde 2005 durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz abgelöst

    Das hier müsste es sein:
    http://http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tiernebg/gesamt.pdf
    Geändert von Sprotte (02.04.2017 um 23:28 Uhr)
    LG Claudia
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  10. #10
    Avatar von metasequoia55
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    @sprotte: selbst wenn es nicht so wäre, dass sich wildvögel daran infizieren, so bleiben doch eine ganze menge weiterer risiken übrig und seien es "nur" nitratverseuchung des grundwassers und keimeintrag in selbiges. so wie die landwirtschaft im osten deutschlands bis in die 70er jahre noch anorganische, mineralische dünger als DAS allein selig machende düngemittel hochgelobt und damit die bodenfruchtbarkeit nach und nach zerstört hat, so ist es jetzt genauso kopflastig mit der überdüngung durch (organischen) mist.
    einseitig ist eben nie gut, egal ob mineralisch oder überzogen organisch düngen, beides zerstört im endeffekt den ton-humus-komplex.
    Geändert von metasequoia55 (02.04.2017 um 23:29 Uhr)
    Der Mensch hat das Netz des Lebens nicht gewebt, er ist nur ein Faden darin. Was immer er ihm antut, tut er sich selbst an.
    Chief Seattle

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