https://www.nwzonline.de/cloppenburg...089554193.html
Kommentar:
Und? Was ist mit den 700.000 Küken geschehen? Hat man sie auch vergast oder geschreddert?
Man sollte wirklich mit Beginn eines Seuchenzuges als allererstes den Brütereien untersagen, für die Dauer des Seuchenzuges neue Tiere zu produzieren.
Immerhin sollten die Erzeuger mittlerweile wissen - Erfahrung mit dem Verlauf derartiger Geschehen haben sie immerhin seit 10 Jahren zur Genüge sammeln können - dass Exportmärkte im Falle eines Seuchenzuges wegbrechen, dass es Sperr- und Beobachtungsgebiete nach Ausbrüchen gibt, wo Abnehmer wegfallen und was das bedeutet und dass das Risiko eines "Flächenbrandes" zwischen den Betrieben gross ist.
Wir privaten Hühnerhalter bekommen als Antwort auf die Frage, wie wir mit unseren "Schlafställen" diese wahnwitzige Verordnung tierschutzkonform umsetzen sollen zur Antwort: "Das hätten Sie sich überlegen müssen, als Sie sich die Tiere anschafften. Sie sind verpflichtet, für den Seuchenfall gerüstet zu sein, so dass es durch die Aufstallpflicht nicht zu Tierschutzverstössen kommt"
Und? Wie ist es bei den Erzeugern? Sind sie nicht verpflichtet, vorausschauend zu denken und zu handeln? Sind sie nicht verpflichtet, WENN sie weiter brüten, für den Seuchenfall so vorgesorgt zu haben, dass sie nicht absetzbare Tiere unterbringen können?
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