Zitat Zitat von metasequoia55 Beitrag anzeigen
was gilt eigentlich übergeordnet, der erlass zur aufhebung der allgemeinen stallpflicht (außer in sperr- und beobachtungsgebieten) seitens des umweltministeriums (claudia dalbert), oder die verfügung des landkreises?
der landkreis saalekreis hat heute zwar alle umliegenden sperr-und beobachtungsgebiete aufgehoben, hält aber weiter an der allgemeinen aufstallungspflicht fest.
Da hast Du Pech, genau wie wir im Landkreis Jerichower Land. In diesem Fall ist der Landkreis derjenige, der "das Sagen" hat.

lG
Bernd

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