das hängt sicher auch von der Formulierung vom Erlass ab. Bei einer Anweisung sticht Ober den Unter. Bei einer Empfehlung kann der Kreis machen was er will. Aber er muss es schlüssig begründen können.
Am Besten schriftlich Antrag auf Ausnehmegenehmigung stellen, gar nicht anrufen, nur schreiben.