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LG Claudia
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0,2 Zwerghuhnmixe, 0,2 Zwerg-Seidenhühner, 1,0 Havaneser
..genauer gelesen:
Guckt mal Art 6 1. a) ii)..das relativiert ganz viel- denn das ist so "ohnehin" schon geboten.
Artikel 6 (1)
Abweichend von Art 4 Abs 3 und sofern Biosicherheitsmaßnahmen in Kraft sind um dem (…) können Mitgliedsstaaten Folgendes zulassen:
a) Die Freilandhaltung (..) Bedingungen erfüllt sind:
( ..) oder
ii) das Geffügel wird zumindest im Stall oder in einem Unterstand, der das Landen von Wildvögeln ausreichend verhindert, mit Wasser und Futter versorgt, sodass Wildvögel nicht mit dem für das Geflügel bestimmte Futter oder Wasser in Berührung kommen.
(aus file:///C:/Users/Laptop/Downloads/KOM_2017_%20(1).pdf)
Geändert von Nicolina (19.03.2017 um 23:41 Uhr)
Das hatte ich auch gelesen, die Frage ist aber, wie das umgesetzt wird. Vielleicht gelten diese Ausnahmen nur für größere gewerbliche Freilandhalter oder nur für bestimmte Arten und nicht für jeden kleinen Hobbyhalter ohne Lobby?
Wie seltsam manche Ausnahmegenehmigungen gehandhabt werden, habe ich gerade gestern wieder in der NWZ gelesen. Ein Tierpark hier bei uns darf seine Strauße und Störche wieder rauslassen, für die Hühner und Wildputen gilt aber nach wie vor die Stallpflicht![]()
Geändert von Sprotte (19.03.2017 um 23:46 Uhr)
LG Claudia
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0,2 Zwerghuhnmixe, 0,2 Zwerg-Seidenhühner, 1,0 Havaneser
http://artern.thueringer-allgemeine....ern-2051979803
http://www.sz-online.de/nachrichten/...r-3639880.html
überall dasselbe Lied - Quälerei bis zum Abwinken
http://www.sz-online.de/nachrichten/...e-3639613.html
woww - hier hat sogar ein Gemeinderat zum Protest aufgerufen!
Geändert von Tanny (20.03.2017 um 11:02 Uhr)
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
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