Zitat Zitat von sil Beitrag anzeigen
Aber bei Nachweis von Antikörpern dürfen sie dann nicht mehr exportiert werden, und wenn ein Rollkommando der Veterinärbehörde eine "nachgewiesene Seuche" bekämpft, bekommt der Halter Ersatz aus der Tierseuchenkasse, die üblichen 10 % tot umfallender Tiere während einer Mastperiode muß er als Verlust verbuchen, und wenn der Markt sowieso voll ist, bleiben ihm auch von den übriggebliebenen nicht viel.
Es sind nicht 10 Prozent, sondern 30, die sowieso sterben. Das sagte mir der Herr vom FLI nach der Fachtagung in Potsdam. Ich hatte ihn gefragt, warum das FLI nicht bessere Haltungsbedingungen für die Tiere statt genereller Stallpflicht für alle als Seuchenvorsorge empfiehlt.


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