Das ist eine ganz grobe Unsitte, derart UNGLEICHE Gegebenheiten GLEICH zu stellen.
Private Betreiber häuslicher Kleinkläranlagen müssen Wartungsverträge abschließen, jährliche (oder mehr) Beprobungen durchführen lassen und wenn es tatsächlich Grenzwertüberschreitungen gibt, wird ihnen die Anlage stillgelegt oder zum Neubau aufgefordert.
Während sowas bei großen Kläranlagen "schon mal vorkommen" kann, da gibt es Ausnahmen. Bei "Starkregen-Ereignissen" schlagen die Riesenanlagen schon mal ungereinigtes Abwasser in den Fluss ab, das läuft dann unter "höhere Gewalt".
Dass das ja ganz andere Dimensionen sind, merken die offenbar nicht.
Das Totschlag-Argument: Gleiches Recht für Alle!
Wenn es denn man so wäre!
Die Ähnlichkeiten springen mir immer wieder ins Auge. Derselbe Ton bei Politik und Behörden.
Selbstversorger sind offenbar keine "guten" Bürger.... keine guten Kunden..![]()
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