Zitat Zitat von MGrie Beitrag anzeigen
Der ist von Anfang an sehr besonnen an diese Sache herangegangen und hat sich ja offenbar nicht beirren lassen.

Teilen wir ihm das mit, dass wir das seehr schätzen!

Maria
Dann viel Glück dabei! Vielleicht ist Minister Meyer Lob gegenüber ja aufgeschlossener als Kritik...
Ich hatte ihm folgendes geschrieben, doch es wurde zurückgewiesen. Anscheinend ist Kritik bei den Herren in Hannover nicht erwünscht!

Sehr geehrter Herr Minister Meyer,

ich bin sehr enttäuscht über den Erlass des Landwirtschaftsministeriums an die Landkreise in Bezug auf die Stallpflicht vom 13.02.2017. Anstatt die unsägliche und tierquälerische Stallpflicht endlich zu beenden und Tierleid zu verringern, knicken Sie vor der Lobby der Massentierhalter ein und lassen die flächendeckende Aufstallung in 10 Landkreisen bestehen.
Auch in diesen 10 Landkreisen gibt es kleine Freilandhalter, Hobbyhalter und Rassegeflügelzüchter, deren Tiere jetzt seit über 3 Monaten in zumeist viel zu kleinen, da als Schlafställe konzipierten Ställen dahinvegetieren und leiden. Dass Ausnahmen von der Stallpflicht möglich sind, die im Einzelfall geprüft und genehmigt werden müssen, ist keine Hilfe, denn dafür müssten Amtsmitarbeiter von Hof zu Hof fahren, um die Gegebenheiten zu überprüfen. Wer kann zum jetzigen Zeitpunkt sicher ausschließen, dass dabei nicht über Fahrzeuge oder Schuhe dieser Mitarbeiter der Erreger weiterverbreitet wird?
Zumal die tatsächlichen Übertragungswege der Vogelgrippe derzeit noch völlig unklar sind, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage Ihrer Partei zu den Übertragungswegen der Vogelgrippe von letztem Monat eindeutig hervorgeht. Demnach sind lt. Bundesregierung 538 Ausbrüche von Vogelgrippe seit 2006 in der EU dokumentiert. Bei 395 (73%) davon wird die Eintragsquelle als "unbekannt" angegeben. 96 Ausbrüche werden auf Kontakt zu Nachbarbetrieben, Zukäufe von Tieren, Gerätschaften, Fahrzeuge (!) oder Personenkontakte (!) zurückgeführt. Nur bei 49 Ausbrüchen (9%) wird auf einen direkten oder indirekten Wildvogelkontakt verwiesen. In 4 Fällen konnten Eintragswege als " wahrscheinlich oder gesichert" ermittelt werden. Dabei handelt es sich um die Verfütterung von tiefgefrorenen Enten an Hühner und das Verbringen von Tieren aus einem betroffenen Betrieb. In diesen Fällen hätte die Stallpflicht die Infektion auch nicht verhindert. Es erschließt sich mir nicht, dass trotzdem immernoch an der Wildvogeltheorie festgehalten wird (denn ohne diese gäbe es keinerlei Rechtfertigung für die Stallpflicht).
Ich bin Biologin und habe bei der letzten Landtagswahl Ihre Partei gewählt, weil ich mir Verbesserungen im Bereich des Tier- und Umweltschutzes erhofft habe. Doch anstatt endlich etwas gegen die unerträglichen, tierverachtenden Zustände in der Massentierhaltung zu unternehmen, schützen Sie diese und bestrafen diejenigen Tierhalter, die ihre Tiere artgerecht gehalten haben, und das, obwohl Sie selber feststellten, dass bisher v.a. Grossbestände von der Geflügelpest betroffen sind.
Es wird endlich Zeit, Tiere nicht mehr als Sache, sondern als fühlende, leidensfähige Mitgeschöpfe zu betrachten und entsprechend zu behandeln. Das Tierwohl und nicht der Profit sollten an erster Stelle der Entscheidungen stehen und unsere Handlungen bestimmen. Ein richtiger Schritt wäre es, die Stallpflicht endlich in ganz Niedersachsen aufzuheben, mit Ausnahme von avifaunistisch wertvollen Gebieten. Beim letzten Seuchenzug von HPAI H5N8 2014/2015 wurde es so gehandhabt (lt. Weisung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom 17.02.2015), und es ist gutgegangen. Selbst das FLI empfielt ja inzwischen, nicht mehr flächendeckend, sondern risikobasiert aufzustallen. Warum dann dieser Kniefall vor der Agrarindustrie und die immernoch flächendeckende Aufstallung in 10 Landkreisen zulasten des Tierwohls?