@Susanne,
ja gerne- das sollten wir nicht unversucht lassen.
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@Susanne,
ja gerne- das sollten wir nicht unversucht lassen.
Ich habe hier auch noch einige Unterschriftenbögen. Wo soll ich die hinschicken?
Viele Grüße von Fritzi und ihren 10 Mädels Grünleger, Araucaner, Seidie, Lakenfelder, Amrock, Bielefelder Kennhuhn, Serama + 3 RdH Hennen + Clausi unser Seramahahn
Besucht uns auf unserem Blog:http://huehnerwelten.blogspot.de!
Grad´mit zw. lachs telefoniert- er hatte vor einiger Zeit direkt beim Pet-ausschuss angerufen und keine derartigen Informationen erhalten.
Wir haken also nochmal nach!
Hallo,
Hab einen guten Artikel aus der Volksstimme, von unseren Rassegeflügelzüchtern, als pdf vorliegen. Wie kann ich das hier einstellen? Oder als email-anhang senden, aber an welche adresse?
Lg conny
Dann viel Glück dabei! Vielleicht ist Minister Meyer Lob gegenüber ja aufgeschlossener als Kritik...
Ich hatte ihm folgendes geschrieben, doch es wurde zurückgewiesen. Anscheinend ist Kritik bei den Herren in Hannover nicht erwünscht!
Sehr geehrter Herr Minister Meyer,
ich bin sehr enttäuscht über den Erlass des Landwirtschaftsministeriums an die Landkreise in Bezug auf die Stallpflicht vom 13.02.2017. Anstatt die unsägliche und tierquälerische Stallpflicht endlich zu beenden und Tierleid zu verringern, knicken Sie vor der Lobby der Massentierhalter ein und lassen die flächendeckende Aufstallung in 10 Landkreisen bestehen.
Auch in diesen 10 Landkreisen gibt es kleine Freilandhalter, Hobbyhalter und Rassegeflügelzüchter, deren Tiere jetzt seit über 3 Monaten in zumeist viel zu kleinen, da als Schlafställe konzipierten Ställen dahinvegetieren und leiden. Dass Ausnahmen von der Stallpflicht möglich sind, die im Einzelfall geprüft und genehmigt werden müssen, ist keine Hilfe, denn dafür müssten Amtsmitarbeiter von Hof zu Hof fahren, um die Gegebenheiten zu überprüfen. Wer kann zum jetzigen Zeitpunkt sicher ausschließen, dass dabei nicht über Fahrzeuge oder Schuhe dieser Mitarbeiter der Erreger weiterverbreitet wird?
Zumal die tatsächlichen Übertragungswege der Vogelgrippe derzeit noch völlig unklar sind, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage Ihrer Partei zu den Übertragungswegen der Vogelgrippe von letztem Monat eindeutig hervorgeht. Demnach sind lt. Bundesregierung 538 Ausbrüche von Vogelgrippe seit 2006 in der EU dokumentiert. Bei 395 (73%) davon wird die Eintragsquelle als "unbekannt" angegeben. 96 Ausbrüche werden auf Kontakt zu Nachbarbetrieben, Zukäufe von Tieren, Gerätschaften, Fahrzeuge (!) oder Personenkontakte (!) zurückgeführt. Nur bei 49 Ausbrüchen (9%) wird auf einen direkten oder indirekten Wildvogelkontakt verwiesen. In 4 Fällen konnten Eintragswege als " wahrscheinlich oder gesichert" ermittelt werden. Dabei handelt es sich um die Verfütterung von tiefgefrorenen Enten an Hühner und das Verbringen von Tieren aus einem betroffenen Betrieb. In diesen Fällen hätte die Stallpflicht die Infektion auch nicht verhindert. Es erschließt sich mir nicht, dass trotzdem immernoch an der Wildvogeltheorie festgehalten wird (denn ohne diese gäbe es keinerlei Rechtfertigung für die Stallpflicht).
Ich bin Biologin und habe bei der letzten Landtagswahl Ihre Partei gewählt, weil ich mir Verbesserungen im Bereich des Tier- und Umweltschutzes erhofft habe. Doch anstatt endlich etwas gegen die unerträglichen, tierverachtenden Zustände in der Massentierhaltung zu unternehmen, schützen Sie diese und bestrafen diejenigen Tierhalter, die ihre Tiere artgerecht gehalten haben, und das, obwohl Sie selber feststellten, dass bisher v.a. Grossbestände von der Geflügelpest betroffen sind.
Es wird endlich Zeit, Tiere nicht mehr als Sache, sondern als fühlende, leidensfähige Mitgeschöpfe zu betrachten und entsprechend zu behandeln. Das Tierwohl und nicht der Profit sollten an erster Stelle der Entscheidungen stehen und unsere Handlungen bestimmen. Ein richtiger Schritt wäre es, die Stallpflicht endlich in ganz Niedersachsen aufzuheben, mit Ausnahme von avifaunistisch wertvollen Gebieten. Beim letzten Seuchenzug von HPAI H5N8 2014/2015 wurde es so gehandhabt (lt. Weisung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom 17.02.2015), und es ist gutgegangen. Selbst das FLI empfielt ja inzwischen, nicht mehr flächendeckend, sondern risikobasiert aufzustallen. Warum dann dieser Kniefall vor der Agrarindustrie und die immernoch flächendeckende Aufstallung in 10 Landkreisen zulasten des Tierwohls?
LG Claudia
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0,2 Zwerghuhnmixe, 0,2 Zwerg-Seidenhühner, 1,0 Havaneser
Stallpflicht als Thema beim Faschingsumzug in Geltendorf (Bayern): http://www.augsburger-allgemeine.de/...d40703411.html
Auf dem rollenden Hühnerknast stand: „Vogelgrippe für uns entsteht / wenn bei Massentierhaltung die Henne in der Scheiße steht.“
Vier Todesfälle bei Enten wegen Stallpflicht im Augsburger Zoo: http://www.augsburger-allgemeine.de/...d40726956.html
vermutlich meinst du den?
http://www.volksstimme.de/lokal/stas...rgert-zuechter
Der Mensch hat das Netz des Lebens nicht gewebt, er ist nur ein Faden darin. Was immer er ihm antut, tut er sich selbst an.
Chief Seattle
http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...elpest614.html
Kommentiert als biosicherheitsmaßnahme (aktuell noch nicht freigegeben):
"Die Geflügelindustrie soll also wieder einmal von Tierseuchenkasse und Steuerzahler in Millionenhöhe entschädigt werden, dabei hat sie durch tierquälerische Haltungsbedingungen und nicht korrekt eingehaltene Hygienemaßnahmen sowie Billigstfuttermittelimporte aus Asien diese Schäden wissentlich selbst verursacht. Schließlich sind die Infektionswege seit spätestens 2006 bekannt, entsprechende Veröffentlichungen wissenschaftlicher Studienergebnisse gibt es seit vielen Jahren. Nur werden sie hierzulande hartnäckig ignoriert, um sich auch weiterhin Missmanagement und tierquälerische Überproduktionen durch diese raffinierte Marktbereinigungsstrategie auf Steuerzahlerkosten vergolden zu lassen.
Die Frage ist jedoch, ob eine Entschädigungszahlung unter diesen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist, und das sollte genauer untersucht werden. Möglicherweise wäre das sogar als Veruntreuung zu bewerten.
Wäre doch interessant, als Zwangsmitglied der TSK mal eine entsprechende Anfrage an die Tierseuchenkassen der jeweiligen Bundesländer zu richten..."
ich hab auch noch kommentiert.......
Wer entschädigt die vielen privaten kleinhalter, die wegen der Stallpflicht Kosten für Volieren o.ä hatten, für die Ausnahmegenehmigung oder auch für die Tiere, die sie notgedrungen schlachten mussten? Wer verklagt die Grossbetriebe, die wohl bei den Biozidmaßnahmen geschlampf haben ( wie kommt sonst der Erreger in den Stall). Privaten Hobbyhaltern, die nicht aufstallen wird ja auch mit Regresspflicht gedroht!
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