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Thema: Wieder Vogelgrippe??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von LittleSwan
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    ich finde das alles gerader sehr verwirrend und unübersichtlich. Wer vertritt den Geflügelverein in der Sache juristisch?

  2. #2
    Eulalia Avatar von Pfandfrei
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    Also Google Map zeigt nur Klammengrund an...ohne Im....

    Ansonsten in die Navis die Querstraße eingeben..das wäre in diesem Fall die Hartmannstr

    ich sehe grad, da ist ja ein eine Greifvogelanlage in der Nähe....müssen die dann auch alle gekeult werden ?
    LG Heike und der Fightclub
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  3. #3
    Hühnerverrückt Avatar von sandyvast
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    Lohnt es sich um 15 Uhr noch dorthin?
    Ich vermisse meine Hühner und FREUE MICH AUF DIE NEUEN HÜHNER

  4. #4
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    Zitat Zitat von sandyvast Beitrag anzeigen
    Lohnt es sich um 15 Uhr noch dorthin?
    ich glaube nicht aber wer weiß warum die sich das in den Kopf gesetzt haben vielleicht ist denen helmut Demler zu aktiv und deshalb soll das bei ihm unbedingt durchgesetzt werden. Wir haben juristisch jetzt alle Mittel durch.

  5. #5
    Avatar von Danie2012
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    Zitat Zitat von Pro Federvieh Beitrag anzeigen
    ich glaube nicht aber wer weiß warum die sich das in den Kopf gesetzt haben vielleicht ist denen helmut Demler zu aktiv und deshalb soll das bei ihm unbedingt durchgesetzt werden. Wir haben juristisch jetzt alle Mittel durch.
    War es nicht auch Herr Demler, der von der Geflügelwirtschaft einen "Drohbrief" bekam, falls er seine "Zuchtfreunde" nicht darauf drängt, aufzustallen?? Wenn ja, dann könnte ich mir denken, wie groß der Druck bei den Vets dort jetzt ist...
    Hobbyhalter haben keine Lobby ....

  6. #6
    Gast
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    Zitat Zitat von Danie2012 Beitrag anzeigen
    War es nicht auch Herr Demler, der von der Geflügelwirtschaft einen "Drohbrief" bekam, falls er seine "Zuchtfreunde" nicht darauf drängt, aufzustallen?? Wenn ja, dann könnte ich mir denken, wie groß der Druck bei den Vets dort jetzt ist...
    Stimmt Danke daran erinnere ich Herrn Büge jetzt auch nochmal

  7. #7
    Avatar von Danie2012
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    Könnte die Entscheidung des Gerichts (oder gar das Schreiben des RA) zur einstweiligen Anordnung hier veröffentlicht werden? Oder zumindest das Aktenzeichen des Gerichts? Ich könnte mir vorstellen, dass viele eher zu Spenden bereit sind, wenn sie sehen können, was getan wird bzw. erreicht wird.
    Hobbyhalter haben keine Lobby ....

  8. #8
    Avatar von Tanny
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    Das FLI ist absolut stur:

    http://www.agrarheute.com/wochenblat...g-aktualisiert

    neue Risikobewertung......

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  9. #9
    Avatar von Tanny
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    http://www.bundesumweltportal.de/rhe...ngeleitet.html

    Da mal alle fleissig kommentieren und den Bericht teilen!


    Habe gerade kommentiert - wartet auf Freigabe:

    Diese Aussagen hinsichtlich der zwingenden Notwendigkeit einer Keulung sind so FALSCH!
    Die GeflPestSchV erlaubt in diesem Fall ganz klar die Anwendung des § 47 also die Quarantäne-Lösung.
    Für diese Entscheidung benötigt es keine Risikobewertung des FLI. Es wird immer 100% damit argumentiert, dass das FLI das aus Risikosicht anders sieht und das Institut maßgeblich ist…..es steht aber so definitiv nicht in diesem §.
    Und der Adressat der Keulungsaktion darf auf eine sachgerecht Entscheidung mit Berücksichtigung aller Fakten bestehen.

    Ich würde mich auf die Hinterfüße stellen und verlangen, dass die Gegenseite das Seuchenrisiko von den 3 symptomlosen Enten begründet. Und nicht nur mit der Leerformel: Schutz Allgemeinheit.

    Wie und wodurch wird wer objektiv zurechenbar konkret (und nicht nur abstrakt!) gefährde.

    Kurz:
    Wenn aufgeführt werden kann, wie ein Schutz vor Verbreitung der Seuche vor Ort gewährleistet werden kann (Separieren der betroffenen Tiere, Stallhaltung…etc) sollte man hinweisen auf die Verhältnismäßigkeit der geplanten Tötungsaktion:

    Es ist fraglich, ob die sofortige Tötung aller Tiere zu Seuchenschutz-Zwecken erforderlich ist.
    Ein ausreichender Seuchenschutz ist hier auch mit dem milderen Mittel der Quarantäne gegeben.
    Zudem ist die Tötung ein nicht unbeachtlicher Grundrechtseingriff in die Rechte der Tierhalter.
    Zweifelsohne ist der Schutz der Allgemeinheit ein hohes Gut, jedoch ist durch die niedrigpathogene Virusvariante nicht von einer akuten Gefahr für diese auszugehen. Die betroffenen Tiere, die restlichen Tiere und die Halter zeigen keinerlei seuchenrelevante Symptome.

    Durch die Tötungsanordnung wird nicht nur in Eigentumsrechte und das Recht auf freie Handlungsfreiheit auf das Schärfste eingegriffen, sondern auch tierschutzrechtliche Belange negiert. In der Zuchtanlage befinden sich rechtlich geschützte Tiere. Tiere, deren Genpool erhaltenswert ist; ein „Auslöschen“ dieses Genpools und seiner Diversität aufgrund einer abstrakten Gefahr erscheint unangemessen.
    Eine Tötung sollte als ultima ratio für den Ernstfall mit konkreter Gefahr für die Allgemeinheit verbleiben.
    und weiter:
    Bei einer behördlichen Maßnahme, der nur eingeschränkt mit Rechtsmittel entgegen getreten werden kann, muss die Behörde die Maßnahme ausführlich und konkret begründen.

    Hier also genügt die Begründung mit § 46 GeflPestSchV nicht. Der relevante § 47 wird ausser Acht gelassen; es handelt sich hier nicht um einen gewerblichen Bestand. Die Behörde hat hier eine Ermessenreduzierung auf Null vorgenommen – zu Unrecht. Die Tötungsanordnung ist rechtswidrig und der Vollzug bis zu einer Neubescheidung auszusetzen.
    Im Moment wird eine einstweilige Verügung erwirkt.
    Weitere Details gibt es immer aktuell hier:
    http://www.wildvogel-rettung.de/voge...en-und-medien/
    Geändert von Tanny (09.01.2017 um 13:54 Uhr)

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  10. #10
    Gast
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    Leute das schon mal als Vorankündigung. Wir müssen für diese Aktion nochmals zu weiteren Spenden aufrufen. Und da ich das zu verantworten habe, werde ich nachher 100 EUR vorleisten. Mir ist es das wert und ich habe gerade die Schriftsätze von Herrn Büge genießen dürfen. Er hat Fieber, war krankgeschrieben hat Arbeitsrückstände im Büro, er ist es mir auch wert. Die einstweilige Verfügung ist nämlich nur der erste Schritt. Anschließend brauchen wir eine gerichtliche Entscheidung und die wird aufwändiger. Aber das hier, so finde ich, muss wirklich sein!

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