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Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #8861
    Avatar von Tanny
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    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  2. #8862
    Avatar von Tanny
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  3. #8863
    Avatar von Möttchen
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  4. #8864
    Avatar von Tanny
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    Habe den zuvor verlinkten beitrag kommentiert:

    Danke Herr Langhoff dafür, dass Sie dieses Thema auch mal jenseits der offiziellen Mitteilungen von Behörden und FLI aufgreifen.

    Ich fände es toll, wenn Sie auch einmal Geflügelpest-Seuchenschutzverordnung und das, was zur Zeit daraus abgeleitet und umgesetzt wird, kritisch unter die Lupe nehmen könnten.

    Ganz aktuell steht für morgen Vormittag eine "vorbeugende" Keulung in einem privaten Rassegeflügelzüchterbestand an, wo über 500 gesunde, seltene Geflügelrassen leben.

    Dieser Umgang mit dem Virus ist skandalös.

    Bitte schreiben Sie auch einmal darüber - hier finden Sie alle aktuellen Infos
    inklusive Eilantrag an das Verwaltungsgericht Mainz:

    http://www.wildvogel-rettung.de/voge...en-und-medien/

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  5. #8865
    Avatar von Tanny
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    Kleine Erweiterung zu dem Text, den ich einige Beiträge zuvor eingesetzt habe:

    Zitat:

    Noch ein nachtrag, den ich auch auf den Infoseiten untergebracht habe:

    Kommentar:
    Ich habe mir mal die Beurteilung eines gesetzeskundigen Menschen hier eingeholt:

    Die GeflPestSchV erlaubt in diesem Fall ganz klar die Anwendung des § 47 also die Quarantäne-Lösung.
    Für diese Entscheidung benötigt es keine Risikobewertung des FLI. Es wird immer 100% damit argumentiert, dass das FLI das aus Risikosicht anders sieht und das Institut maßgeblich ist.....es steht aber so definitiv nicht in diesem §.
    Und der Adressat der Keulungsaktion darf auf eine sachgerecht Entscheidung mit Berücksichtigung aller Fakten bestehen.

    Ich würde mich auf die Hinterfüße stellen und verlangen, dass die Gegenseite das Seuchenrisiko von den 3 symptomlosen Enten begründet. Und nicht nur mit der Leerformel: Schutz Allgemeinheit.

    Wie und wodurch wird wer objektiv zurechenbar konkret (und nicht nur abstrakt!) gefährdet?

    Erweiterung:
    Kurz:
    Wenn aufgeführt werden kann, wie ein Schutz vor Verbreitung der Seuche vor Ort gewährleistet werden kann (Separieren der betroffenen Tiere, Stallhaltung...etc) sollte man hinweisen auf die Verhältnismäßigkeit der geplanten Tötungsaktion:

    Es ist fraglich, ob die sofortige Tötung aller Tiere zu Seuchenschutz-Zwecken erforderlich ist.
    Ein ausreichender Seuchenschutz ist hier auch mit dem milderen Mittel der Quarantäne gegeben.
    Zudem ist die Tötung ein nicht unbeachtlicher Grundrechtseingriff in die Rechte der Tierhalter.
    Zweifelsohne ist der Schutz der Allgemeinheit ein hohes Gut, jedoch ist durch die niedrigpathogene Virusvariante nicht von einer akuten Gefahr für diese auszugehen. Die betroffenen Tiere, die restlichen Tiere und die Halter zeigen keinerlei seuchenrelevante Symptome.

    Durch die Tötungsanordnung wird nicht nur in Eigentumsrechte und das Recht auf freie Handlungsfreiheit auf das Schärfste eingegriffen, sondern auch tierschutzrechtliche Belange negiert. In der Zuchtanlage befinden sich rechtlich geschützte Tiere. Tiere, deren Genpool erhaltenswert ist; ein "Auslöschen" dieses Genpools und seiner Diversität aufgrund einer abstrakten Gefahr erscheint unangemessen.
    Eine Tötung sollte als ultima ratio für den Ernstfall mit konkreter Gefahr für die Allgemeinheit verbleiben.

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  6. #8866
    Avatar von Tanny
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    Nachtrag der "gesetzeskundige Mensch" hier aus dem Forum war "Galla"
    (habe mir die Genehmigung eingeholt, den Namen anzugeben )

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  7. #8867
    Avatar von Tanny
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  8. #8868
    Avatar von elja
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    Hausgeflügel in Bayern:
    http://www.nordbayern.de/region/neus...mmen-1.5733485
    derselbe Fall, den Tanny schon gepostet hat, andere Zeitung
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  9. #8869

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    Liebe Mit-Forianer,

    ich habe nun schon viele tolle Kommentare unter Zeitungsartikeln und überall gelesen, wo uns die Möglichkeit dafür gegeben wurde.
    Mir ist jedoch soeben klargeworden, dass das nicht alles sein kann - aber vielleicht seid Ihr da auch längst weiter als ich .

    Hier zum Beispiel:
    Vogelgrippe in Zuchtverein in Wörth

    Ohne den nächsten Schritt brauchen wir uns nicht die Mühe zu machen, Kommentare zu verfassen


    Nun müsste jeder diesen Link weiterleiten, mit möglichst wenig Beitext, sonst wird es nicht gelesen. Damit hätten wir dann nichts erreicht.

    Betreff: Wie wollen Sie mit dieser Schuld weiterleben?
    Sehr geehrter Herr/Frau...
    Sie haben veranlasst, bzw. verhindern es nicht, dass diese - für die Menschheit - wertvollen Tiere getötet werden.
    Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, die Kommentare unter diesem Beitrag zu lesen.
    >>>link<<<
    Diese Vorgehensweise ist nicht alternativlos und eine bessere Entscheidung lässt Sie mit Sicherheit besser schlafen.
    Mit den besten Wünschen für 2017!


    Ich hab beim SWR angerufen und nachgefragt, was mit den Kommentaren geschieht. Sie werden vom Moderator gelesen. Nichts weiter.
    Geändert von MGrie (09.01.2017 um 09:27 Uhr)

  10. #8870
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    Kleine Erweiterung zu dem Text, den ich einige Beiträge zuvor eingesetzt habe:

    Zitat:

    Noch ein nachtrag, den ich auch auf den Infoseiten untergebracht habe:

    Kommentar:
    Ich habe mir mal die Beurteilung eines gesetzeskundigen Menschen hier eingeholt:

    Die GeflPestSchV erlaubt in diesem Fall ganz klar die Anwendung des § 47 also die Quarantäne-Lösung.
    Für diese Entscheidung benötigt es keine Risikobewertung des FLI. Es wird immer 100% damit argumentiert, dass das FLI das aus Risikosicht anders sieht und das Institut maßgeblich ist.....es steht aber so definitiv nicht in diesem §.
    Und der Adressat der Keulungsaktion darf auf eine sachgerecht Entscheidung mit Berücksichtigung aller Fakten bestehen.

    Ich würde mich auf die Hinterfüße stellen und verlangen, dass die Gegenseite das Seuchenrisiko von den 3 symptomlosen Enten begründet. Und nicht nur mit der Leerformel: Schutz Allgemeinheit.

    Wie und wodurch wird wer objektiv zurechenbar konkret (und nicht nur abstrakt!) gefährdet?

    Erweiterung:
    Kurz:
    Wenn aufgeführt werden kann, wie ein Schutz vor Verbreitung der Seuche vor Ort gewährleistet werden kann (Separieren der betroffenen Tiere, Stallhaltung...etc) sollte man hinweisen auf die Verhältnismäßigkeit der geplanten Tötungsaktion:

    Es ist fraglich, ob die sofortige Tötung aller Tiere zu Seuchenschutz-Zwecken erforderlich ist.
    Ein ausreichender Seuchenschutz ist hier auch mit dem milderen Mittel der Quarantäne gegeben.
    Zudem ist die Tötung ein nicht unbeachtlicher Grundrechtseingriff in die Rechte der Tierhalter.
    Zweifelsohne ist der Schutz der Allgemeinheit ein hohes Gut, jedoch ist durch die niedrigpathogene Virusvariante nicht von einer akuten Gefahr für diese auszugehen. Die betroffenen Tiere, die restlichen Tiere und die Halter zeigen keinerlei seuchenrelevante Symptome.

    Durch die Tötungsanordnung wird nicht nur in Eigentumsrechte und das Recht auf freie Handlungsfreiheit auf das Schärfste eingegriffen, sondern auch tierschutzrechtliche Belange negiert. In der Zuchtanlage befinden sich rechtlich geschützte Tiere. Tiere, deren Genpool erhaltenswert ist; ein "Auslöschen" dieses Genpools und seiner Diversität aufgrund einer abstrakten Gefahr erscheint unangemessen.
    Eine Tötung sollte als ultima ratio für den Ernstfall mit konkreter Gefahr für die Allgemeinheit verbleiben.
    Tanny, Galla gute Arbeit! Herrn Büge hab ich das geschickt und es hat ihn auf die Füße geholt. Er telefoniert jetzt gerade mit den Leuten vor Ort und jetzt bin ich mir sicher das alles getan wird was geht! Eure Vorlage ist super und Herr Büge kann darauf aufbauen! Danke an alle hier für den unermüdlichen Einsatz. Ich habe arbeitsmäßig (Hauptberuf) reichlich Rückstände und muss mich ausklinken!

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