Zitat Zitat von rainika Beitrag anzeigen
@tanny:

zu den Schweinen habe ich in der TierSchNutztV folgendes gefunden:

(1) Zuchtläufer und Mastschweine sind in der Gruppe zu halten. Umgruppierungen sind möglichst zu vermeiden.
(2) Wer Zuchtläufer oder Mastschweine hält, muss entsprechend dem Durchschnittsgewicht der Tiere für jedes Schwein mindestens eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung stellen:
Durchschnittsgewicht in Kilogramm Fläche in Quadratmetern
über 30 bis 50 ..........................................0,5
über 50 bis 110 ..........................................0,75
über 110 .................................................. ........1,0.
Mindestens die Hälfte der Mindestfläche nach Satz 1 muss als Liegebereich nach § 22 Absatz 3 Nummer 8 zur Verfügung stehen.
(3) § 28 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 gilt entsprechend.

@Straußi:
1,85 qm sind da ja schon fast paradiesisch

Oh Gott Rainika, das ist ja gruselig. Boar das ist heftig. Dann scheint meines veraltet zu sein. Schlimm fand ich das schon.