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Laut dem Landkreis Northeim wurde der Virus bei "verendeten Hühnern" am 25.12. festgestellt.
https://www.landkreis-northeim.de/ma...id=5&topmenu=5
Welcher Hobbyhalter meldet denn von sich aus tote Hühner?? Er weiß dann doch, was mit dem Geflügel in seiner Nachbarschaft passiert ....
Hobbyhalter haben keine Lobby ....
Ja, Tanny hat die im Saveroom hinterlegt.
JETZT GUCKT MAL - POSITIVER RÜCKENWIND: http://www.taz.de/Veterinaermedizine...ippe/!5025906/
Geändert von Vamperl (27.12.2016 um 17:54 Uhr)
27.12.2016
Neuer Fall von Geflügelpest in Dithmarschen strahlt auf Nordfriesland aus
https://www.nordfriesland.de/Quickna...D=2271.37&xn=1
Hallo Leute
Irgendwas läuft bei der Petition nicht gut, entweder sind die Leute zu dusselig die sich da eintragen wollen oder es funktioniert nicht.
Ich habe alle meine kontakte auf die Petition bei Vogelfrei verlinkt und scharf gemacht dies weiter zu posten und zu unterschreiben. Etliche haben das auch getan und bei einigen hat das auch funktioniert. Andere sagten mir ist erledigt aber auf dem Petitionsverlauf ist nichts zu finden. Vor ca 2 Stunden war ich bei zwei Leuten dabei wie sie unterschrieben haben alles ok. soweit ausser das bei einer nur Anonym ging. Keiner ist im Petitionsverlauf weder am Ort noch an den Daten zu erkennen.
Einige störten sich anfangs an der SRV Petition aber das ist nun wohl geklärt.
Haben andere auch irgendwelche Probleme beim Zeichnen ??
@tanny:
zu den Schweinen habe ich in der TierSchNutztV folgendes gefunden:
(1) Zuchtläufer und Mastschweine sind in der Gruppe zu halten. Umgruppierungen sind möglichst zu vermeiden.
(2) Wer Zuchtläufer oder Mastschweine hält, muss entsprechend dem Durchschnittsgewicht der Tiere für jedes Schwein mindestens eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung stellen:
Durchschnittsgewicht in Kilogramm Fläche in Quadratmetern
über 30 bis 50 ..........................................0,5
über 50 bis 110 ..........................................0,75
über 110 .................................................. ........1,0.
Mindestens die Hälfte der Mindestfläche nach Satz 1 muss als Liegebereich nach § 22 Absatz 3 Nummer 8 zur Verfügung stehen.
(3) § 28 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 gilt entsprechend.
@Straußi:
1,85 qm sind da ja schon fast paradiesisch
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