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Antwort von unserem kreisveterinär auf mein Schreiben gestern:
Sehr geehrter Herr xxx
Leider wird es für das Nutzgeflügel auch im Landkreis Hameln-Pyrmont kein „Weihnachtsgeschenk“ in Ihrem Sinne geben. Die Stallpflicht wird uns genauso wie in den Nachbarkreisen vorerst erhalten bleiben. Die Stallpflicht ist nur eine Maßnahme neben anderen Maßnahmen, insbesondere der Biosicherheitsmaßnahmen, um das Risiko des Eintrags des H5N8-Virus in die Nutzgeflügelhaltung herabzusetzen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner jüngsten Risikoeinschätzung vom 21.12.2016 auch weiterhin davon aus, dass die Verbreitung des aktuell zirkulierenden H5N8-Virus durch Zugvögel aufgrund geographischer, zeitlicher und detaillierter molekularbiologischer Analysen die wahrscheinlichste Eintragsursache ist.
Nach wie vor gibt es bundesweit täglich neue Fälle von H5N8-Nachweisen bei Wildvögeln und vereinzelt auch bei Nutzgeflügel. Heute wurde die AI bei einem Greifvogel in Hildesheim festgestellt. Das Ende des Vogelzugs ist noch nicht erreicht und die Gefahr einer Infektion mit dem AI-Virus ist noch nicht gebannt. In Nordrhein-Westfalen wurden die Kreise und kreisfreien Städte erst am 20.12.2016 gebeten, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen.
Mir ist bekannt, dass Ihnen jüngst eine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht unter Auflagen erteilt wurde, so dass Ihr Geflügel bereits besser gestellt ist.
Sie können versichert sein, dass mir sehr daran gelegen ist, dass das Nutzgeflügel nicht länger als nötig von der Stallpflicht betroffen ist. Allerdings sollte auch jeder Geflügelhalter auf solche Phasen vorbereitet sein und für sein Geflügel überdachte und eingezäunte Ausläufen vorhalten, für die dann keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen.
Ich danke für Ihre guten Wünsche und auch ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Dr. Peter Bolten
Amtstierarzt
Landkreis Hameln-Pyrmont
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-2500
Telefax: 05151 / 903-2525
E-Mail: peter.bolten@hameln-pyrmont.de
[QUOTE=Konich;1486702]Antwort von unserem kreisveterinär auf mein Schreiben gestern:
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Mir ist bekannt, dass Ihnen jüngst eine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht unter Auflagen erteilt wurde, so dass Ihr Geflügel bereits besser gestellt ist.
Sie können versichert sein, dass mir sehr daran gelegen ist, dass das Nutzgeflügel nicht länger als nötig von der Stallpflicht betroffen ist. Allerdings sollte auch jeder Geflügelhalter auf solche Phasen vorbereitet sein und für sein Geflügel überdachte und eingezäunte Ausläufen vorhalten, für die dann keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen.
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Na, das ist aber ein Wink mit dem Zaunpfahl.. Für uns kleine Hobbyhuhnhalter gibt es keine "Wintergarten Förderung", deshalb ist dass was dieser Vet sagt, schon fast eine Drohung nach dem Motto: "Zieh den Kopf ein, sonst blüht dir was."
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