Das ist nicht richtig, ich habe mit unserem Vetamt darüber diskutiert. Es gibt NUR dann ein Anschreiben, wenn man in einen Sperr-oder Beobachtungsbezirk fällt! Wenn man in die anderen gebiete fällt gilt die Information als gegeben, wenn sie auf der Kreisseite verkündet wird! Selbst das Abdrucken der Info in einer kostenlosen Kreiszeitung, wie bei unsgeschehen, ist freiwillig!
Allerdings verwarnen sie BEI UNS dann erstmal, falls man nicht aufstallt. Ordnungsgeld wird erst fällig, wenn man dann wenn man erwischt und angeschrieben wird immer noch nicht aufstallt.
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