Was hat das mit den 21 Tagen auf sich? Wir haben noch gar keinen Fall im Landkreis.
21 Tage wird angesetzt für die Beobachtungsgebiete und Sperrgebiete nach einem Befallsfund. Danach soll die Gefahr gebannt sein. Ergo - wenn wir 21 tage keine mehr hatten und bundesweit auch nichts mehr gefunden wird, gibt es keinen Grund mehr für die Maßnahme.
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
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