"eine Kamera im ist Stall zulässig ..."
Bitte tauschen in "eine Kamera ist im Stall zulässig ..."
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"eine Kamera im ist Stall zulässig ..."
Bitte tauschen in "eine Kamera ist im Stall zulässig ..."
Super Flyer, sehr übersichtlich. Den werde ich dann auch ausdrucken.
Gibt es irgendwo einen Gesetztestext, der bestätigt, das ich als Halter der Tiere, bei einer Keulung, fotografieren oder filmen darf.
Ich würde das durchziehen. Nur würde die ausführende Gewalt das nicht zulassen wollen.
Deshalb möchte ich vorsichtshalber, den Gesetzestext vorliegen haben. Oder gibt es keinen?
LG Nadja
1,2 Schweden, 1,3 Ga H’Mong, 3,4 Orpington, 0,2 Cream legbar, 0,1 Lavender Araucana,
0,1 Marans, 0,2 Mixe
Hallo Schnickchen,
der Brief ist vom "Feinsten ".
Bin gespannt !
LG
Ich habe heute extra geschaut, ob jemand darauf reagiert hat und habe gesehen der Link ist weg. Vielleicht hat er ihn dann doch gelesen und wieder rückgängig gemachtHm
LG Nadja
1,2 Schweden, 1,3 Ga H’Mong, 3,4 Orpington, 0,2 Cream legbar, 0,1 Lavender Araucana,
0,1 Marans, 0,2 Mixe
vielleicht sollte man eine Paemie einfuehren fuer sachdienliche Hinweise die zur
Aufklaerung des Uebertragungsweges bei Vogelgrippe Eintraegen dienen.
Und das FLI oder so sollte Kameras zur Verfurgung stellen die Gefluegelhaltungen
in Krisengebieten und Vogelflugzeiten
staendig filmen, auch infrarot, mit einer Woche Speicher der dann ueberschrieben wird.
Da sollte man doch verdaechtige Wildvoegel finden bei einem Ausbruch.
Jetzt bitte mal für alte Hausfrauen.........gibt es schon irgendwo Hilfe , falls bei mir jetzt morgen die Leute vom Amt vor der Tür stehen? kann ich da dann mal jemanden anrufen?
Ich finde es Klasse wieviel Zeit ihr aufwendet, ...und ich gestehe....ich bin jemand, der sehr vieles heimlich bei fc postet und überall verteilt..
und ich weiß diese Frage iss wirklich schon fast "ausverschämt".............lg marina....
also nicht für jeden pup...sondern falls hier das "keulkommando" ankommt
Geändert von piep600 (09.12.2016 um 10:26 Uhr)
Nein kann es auch nicht geben. Im Recht ist es andersherum. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Es steht z.B. in keinem Gesetz, dass man Apfelbäume fotografieren darf. Aber es gibt Regelungen darüber wen man im öffentlichen Raum fotografieren darf, und über Personenrechte.
Hier haben wir keinen öffentlichen Raum, es ist "Betriebsgelände" und nur dort fotografierts Du ja
Personenrechte werden nicht verletzt durch verpixelung wie in dem MAZ Artikel.
Nimmt Dir jemand mit Gewalt die Kamara hast Du einen weiteren Rechtsbruch gegen den Du vorgehen kannst. Mehr dann im Notfall am Telefon ---- hoffentlich niemals mehr
piep, der flyer etwas weiter vorn im Faden ist kein fake.
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