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Thema: Wieder Vogelgrippe??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von wattwuermchen Beitrag anzeigen
    Für die Pelikane freut es mich ja, aaaaaaber:

    Wo steht denn im Tierseuchengesetz dass besondere Vögel "verschont" bleiben von der Keulung
    Ist das denn überhaupt rechtens? Gerade nach dem aktuellen traurigen Fall fühlt sich das sehr mies an...


    Ich kopiere mal einen PN-Text ein, den ich verschickt habe:

    Das Töten von geschützten Arten im Rahmen der Seuchenbekämpfung hat leider nach der GeflPestSchV keine rechtliche Konsequenzen:

    § 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

    (1) Die zuständige Behörde kann, vorbehaltlich des Absatzes 2, bei Geflügelpest in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung, einem Zirkus, einem Zoofachgeschäft, einer Haltung, in der in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen nach Anlage 1 oder Vögel zu anderen als zu Erwerbszwecken gehalten werden, oder einer wissenschaftlichen Einrichtung Ausnahmen von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und, soweit Eier betroffen sind, von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a, [B]genehmigen[/B], soweit die Einrichtung auf Grund ihrer Struktur, ihres Umfangs und ihrer Funktion in Bezug auf die Haltung einschließlich der Betreuung, Fütterung und Entsorgung so vollständig getrennt von anderen gehaltenen Vögeln ist, dass eine Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus ausgeschlossen werden kann. Satz 1 gilt im Falle des Verdachts auf Geflügelpest entsprechend mit der Maßgabe, dass die zuständige Behörde Ausnahmen von § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genehmigen kann.

    Die Behörde kann sich entscheiden, nicht zu keulen, sie muss aber nicht.

    Anlage 1 listet auf:

    1. Große Hühner
    Altsteirer Deutsche Reichshühner Ostfriesische Möwen
    Andalusier Deutsche Sperber Ramelsloher
    Appenzeller Spitzhauben Dominikaner Rheinländer
    Augsburger Hamburger Hühner Sachsenhühner
    Barnevelder Italiener Sulmtaler
    Bergische Kräher Krüper Sundheimer
    Bergische Schlotterkämme Lakenfelder Thüringer Barthühner
    Brakel Mechelner Vorwerkhühner
    Deutsche Lachshühner Minorka Westfälische Totleger
    Deutsche Langschan Orpington Wyandotten


    2. Puten
    Bronzeputen Cröllwitzer Puten Deutsche Puten


    3. Gänse
    Bayerische Landgänse Emdener Gänse Pommerngänse
    Deutsche Legegänse Leinegänse
    Diepholzer Gänse Lippegänse


    4. Enten
    Aylesburyenten Laufenten Rouenenten
    Deutsche Pekingenten Orpingtonenten Warzenenten
    Hochbrutflugenten Pommernenten


    5. Zwerghühner
    Bergische Zwerg-Kräher Zwerg-Brakel Zwerg-Nackthalshühner
    Ruhlaer Zwerg Kaulhühner Zwerg-Holländer Haubenhühner Zwerg-Orloff
    Thüringer Zwerg-Barthühner Zwerg-Kaulhühner Zwerg-Paduaner
    Zwerg-Andalusier Zwerg-Minorka Zwerg-Yokohama


    Wenn ich außerdem einen Blick in die Bundesartenschutzverordnung werfe, werden dort u.a. einige Arten der Familie Müller aufgeführt, aber dort ist nur das Töten von freilebenden Arten untersagt (OWi);
    gegebenfalls aber auch mit Ausnahme:

    § 4 Abs.3
    1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden,
    2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt

    Summa summarum: Wenn wichtigere Belange als Artenschutz gegeben sind, darf gekeult werden.

  2. #2
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    .......

    Summa summarum: Wenn wichtigere Belange als Artenschutz gegeben sind, darf gekeult werden.
    Genau - und wirtschaftliche Interessen sind immer wichtiger als:
    Artenschutz, Tierschutz, Verbraucherrechte, Menschenschutz......

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  3. #3

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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    Genau - und wirtschaftliche Interessen sind immer wichtiger als:
    Artenschutz, Tierschutz, Verbraucherrechte, Menschenschutz......
    Sie dient halt dem Gemeinwohl, die Wirtschaft. Die ollen Viechers rentieren sich ja eh nicht. Und der Rest sind bedauerliche Einzelfälle.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
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    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  4. #4

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    @Galla
    Ich meine mich zu erinnern, das vor 2 Jahren in Rostock oder Schwerin ein Kleinhalter betroffen war und bei ihm wurde damals auf Quarantäne entschieden. Erfolgreich.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
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  5. #5
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    @Galla
    Ich meine mich zu erinnern, das vor 2 Jahren in Rostock oder Schwerin ein Kleinhalter betroffen war und bei ihm wurde damals auf Quarantäne entschieden. Erfolgreich.
    Das größte Problem ist denke ich, dass die wenigsten Kleinhalter wirklich wissen, welche Möglichkeiten /Entscheidungsspuelräume die Amtsvets haben.

    Darum wird auch nicht entsprechend nachgefragt/gefordert.

    Ich bin nach wie vor überzeugt, dass die allermeisten Amtsvets im Prinzip das ganze genauso sinnbefreit finden, wie wir und dass sie versuchen, so gut es geht das beste draus zu machen - für die Tiere und deren Halter.

    Natürlich gibt es auch so übereifrig, wie in Schwente - bei denen wird man ohne Anwalt vermutlich kein Gespräch zustande bekommen im Fall der Fälle (wobei das genau die sind, die mit Sicherheit gleich den Kopf einziehen, wenn man ihnen mit dem Gesetz droht - siehe den Rückzieher bei den Tauben).

    Aber die allermeisten versuchen, den Ball so flach wie möglich zu halten.
    Die wahren Verantwortlichen sind und bleiben die Politik und das FLI mit seinem Anhang (industrielle Geflügelwirtschaft)

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
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  6. #6
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    @Galla
    Ich meine mich zu erinnern, das vor 2 Jahren in Rostock oder Schwerin ein Kleinhalter betroffen war und bei ihm wurde damals auf Quarantäne entschieden. Erfolgreich.

    Das ist die berühmte Ermessenentscheidung der Behörde. Im Text steht ganz klar "kann".

    Das heißt, die Behörde darf sich auch gegen eine Keulung entscheiden.

    Wenn das Wörtchen "kann" eben auch bei Nutzgeflügel eingefügt wird (ich denke, das war § 19 Geflügelpestverordnung), ist keine Behörde gezwungen, eine Keulung durchzuführen.

    Darauf müsste man juristisch hin arbeiten. Die Quarantäne als milderes und genauso geeignetes Mittel.
    Denn viel Unterschied zu Zoogeflügel und Nutzgeflügel sehe ich (außer die Rassen) nicht:

    Im Gegenteil: Die Gefahr einer Seuchenverschleppung ist bei einer zoologischen Einrichtung noch ungleich höher (Besucher!) als bei einem Geflügelbetrieb oder gar Hobbyhalter.


    @Tanny: Bei Nutzgeflügel muss die Behörde keulen; da gibt es keinen Spielraum.

  7. #7
    Avatar von Galla
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    Problematisch sehe ich auch die Rechtsmittel bei einer drohenden Keulung:

    Normalerweise kann gegen eine behördliche Entscheidung ein Widerspruch und Klage eingereicht werden. Das hat dann aufschiebende Wirkung, d.h., es passiert erst mal nichts, bis der Widerspruch/die Klage entschieden ist.

    Bei der Geflügelpestverordnung ist das ausdrücklich nicht so. Aus meiner Sicht ist das eine sehr fragwürdige Beschränkung des Rechtsweges. Auch hier könnte man sehr gerne ansetzen....wäre dann eine Verfassungsbeschwerde.

  8. #8
    Avatar von ae500fr
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    hallo galla
    es geht um deinen beitrag 4322
    beschränkung des rechtswegs ansatzpunkt verfassungsbeschwerde
    würde mindestens schlappe 8 jahre dauern bis dahin gibt es kein freies geflügel mehr

  9. #9
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen


    @Tanny: Bei Nutzgeflügel muss die Behörde keulen; da gibt es keinen Spielraum.
    ... also "müssen" muss man nur, was im gesetz steht und Gesetze wurden von menschen gemacht - ergo kann man sie auch von menschenhand ändern.

    Dass bei Nutzgeflügel jene, die infiziert sind, gekeult werden kann ich auch noch verstehen.
    Aber es ist für mich inakzeptabel, dass gesunde Tiere vorbeugend mit gekeult werden - besonders, wenn diese abgeschlossenen Ställe existieren, in denen man problemlos eine Quarantäne durchführen kännte (Lt Prof. Dr. Dr. hc. mettenleiter sterben Hühner und Puten sowieso innerhalb von 2 Tagen komplett weg, wenn sie infiziert sind) -e rgo müsste die QUarantäne gar nicht soooo lange dauern - und wenn man dann keine weiteren postivien Fälle mehr in der Beprobung findet nach Ablauf der Quarantäne, dann kann man das gesunde Geflügel auch normal "nutzen".

    Aber das geht nicht, weil eine QUarantäne wirtschaftlich uninteressant ist - man könnte nämlich nicht so schnell wieder neu belegen und man hätte keine so hohen Entschädigungsansprüche, wenn der größte Teil des Bestandes die QUarantäne gesund überlebt.....

    ...ich sag doch: wirtschaftliche Interessen stehen hoch, hoch über allem...

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  10. #10
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    ...
    Aber das geht nicht, weil eine QUarantäne wirtschaftlich uninteressant ist - man könnte nämlich nicht so schnell wieder neu belegen und man hätte keine so hohen Entschädigungsansprüche, wenn der größte Teil des Bestandes die QUarantäne gesund überlebt.....

    ...ich sag doch: wirtschaftliche Interessen stehen hoch, hoch über allem...

    Ich würde jetzt gerne als advocatus diaboli sagen: Das ist halt ein altes Gesetz/ eine alte Verordnung, früher tickten die Uhren noch anders.....aber nein, leider sind die §§ ziemlich neu und (meine Meinung) grobschlächtig gemacht.
    Ich vermisse jegliche juristische Feinheit und Finesse.....
    Geändert von Galla (07.12.2016 um 12:03 Uhr)

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