Es handelt sich bei der nicht sachgemäßen Tötung leider nur um eine Ordnungswidrigkeit.
Und das Verbot der Filmaufnahme ist nicht strafbar, sondern ein rechtswidriger Verwaltungsakt. Der wird aber nicht mit Strafe geahndet, sondern entweder zurückgenommen oder nur dessen Rechtswidrigkeit festgestellt und eventueller Schaden dadurch beglichen.
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