Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
Freilaufende Hunde und Katzen in einem Sperrbezirk stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 30.000€ geahndet werden kann.

§64 Nr.32 Geflügelpest-Verordnung.

Abgeschossen wird niemand.
Meine Rede.

Zitat Zitat von myrmex Beitrag anzeigen
Laut Aussage der Familie wurden die Tiere nämlich nicht von einer beauftragten Firma getötet sondern von den Tierärzten des Veterinäramts. Leider waren diese nicht in der Lage alle Tiere tierschutzgerecht zu töten. [...]

Zum Thema Beweisfotos bzw. Beweisvideos:
Beweisfotos und Videos durften nicht gemacht werden und es wurde gedroht, sollten doch Bilder oder Videos gemacht werden, würde man die Handys einsammeln.
Fassungslos. Ich dachte, ich hätte ein besonders krasses Beispiel an den Haaren herbeigezogen, nur zur Verdeutlichung. Und dann ist die Realität noch viel grausiger.

Genauso "einwandfrei" wie das übrige Vorgehen. Umso wichtiger, dass wir uns hier gegenseitig mit unserem Wissen unterstützen und aufklären, damit sowas sicht nicht wiederholt.

Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
Öffentliches Interesse ist -juristisch gesehen- jetzt nicht gleichbedeutend mit " das ist aber interessant; es kommt in den Nachrichten".

Interesse liegt vor, wenn in diesem Fall die Allgemeinheit betroffen ist und das muss unbedingt gesetzlich geregelt/bewertet werden. Oder wenn die Rechtsordnung verteidigt/bestärkt werden muss.

Hier ist ja alles geregelt (Geflügelpest-Verordnung) und es betrifft nicht jeden.
Zudem passierte -juristisch gesehen- auch nichts Unrechtes.
Es muss auch nichts Unrechtes oder besonders Interessantes geschehen. Es gibt ein Urteil, wo es um einen Augenarztbesuch eines Häftlings ging, der von SEK-Beamten begleitet wurde. Der Fotograf bekam Recht.