Magst noch eine Spitzfindigkeit?
"Meine" Hunde gehören mir auch nicht.
Ich bin verpflichtet, sie bei nicht artgerechter Haltung, dem Tierschutz zurück zu geben.
Leinenhaltung ist nicht artgerecht.
Meine Hunde beschützen ihre Hühner. Das ist artgerecht.
Dies wird allerdings in D gerade verboten.
Wogegen sollte ich verstoßen?
Tierschutz?
Vertrag?
Verordnung?
Oft ist es nicht leicht, ALLE gleichzeitig zu befriedigen.
Vor allem, da es keine Adresse einer ehemaligen Tierschützerin gibt. Wo soll ich den armen Hund denn hinbringen?
Ohne Einverständniserklärung dieser Frau darf ich diesen Hund nicht weitergeben. An NIEMANDEN.
Artgerecht werde ich weiterhin diesen Hund halten. Habe ja einen Vertrag unterschrieben.
Zu artgerecht gehört aber das Hüten. Ohne Huhn, kein Hüten.
Stallhühner kann ein Hund nicht hüten.
lg
Willi
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