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Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #1421

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    Danke, Tanny!

  2. #1422
    Bummelux Avatar von Vinny
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    In diesem Zusammenhang... gibt es übrigens eine Karte mit den Großgeflügelhaltungen in NDS?

    Tanny, dein Brief ist klasse! Bin gespannt, ob sie ihn am Mittwoch in der Ausgabe erwähnen.
    Samstag ist wohl zu kurzfristig, unsere Zeitung ist da sehr langsam.

    Ich habe mich die Tage auch mit Kollegen und freunden unterhalten.
    Eingangsaussage war immer:"Ach schiete, aber besser einsperren, als das sie sterben, oder?"
    Die bekommt man recht schnell überzeugt.
    Einer war hartnäckig:"Ich hatte damals schweinegrippe, auf vogelgrippe kann ich jetzt echt verzichten!"


    PS: Was macht eigentlich die Umfrage der Hannoverzeitung, bzw. die Auswertung? Ah, gerade geguckt: bei 36% sind dafür, dass die Hysterie übertrieben ist. 59% meinen immer noch, es ist so hinzunehmen und den Auflagen Folge zu leisten.
    1,8,5 Blumenhühner; 1,6,7 Mechelner gesperbert, 1,6,13 Orloff rotbunt, 1,1,15 dt. Legegänse

  3. #1423

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    http://huehner-info.de/forum/showthr...KUSSIONSTHREAD

    Angelegt und Angefangen und mit der Bitte um Ergänzung.

  4. #1424
    Bummelux Avatar von Vinny
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    Für alle, die mögen und sich auch etwas über den Artikel der Wochenzeitung ärgern:

    Hier der Link zum Formular für einen Leserbrief
    http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/redaktion/
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  5. #1425
    Eulalia Avatar von Pfandfrei
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    So richtig blick ich nicht mehr durch...gestern lese ich noch Region Hannover Stallpflicht und im Beobachtungsgebiet ( was mich nicht betrifft ) auch Bioschutzmaßnahmen also Desinfiktionsmatte etc...

    http://www.hannover.de/Leben-in-der-...egion-Hannover

    Jetzt lese ich auf einer anderen Seite, das Region Hannover nur teilweise Stallpflicht hat

    https://www.ndr.de/nachrichten/niede...elpest210.html


    Was denn nun ? ich bin verwirrt.....
    LG Heike und der Fightclub
    2.30 Kämpfer und Kämpfermixe

  6. #1426
    Avatar von elja
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    Pfandfrei, es gilt das, was im Amtsblatt oder der örtlichen Zeitung unter amtliche Bakanntmachungen steht. Und auch erst dann, wenn es gedruckt vorliegt!

    Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen. Die deutschen Behörden brechen geltendes Recht wo sie können und versuchen Bürger einzuschüchtern, wo es nur möglich ist, seid einfach stur.
    Wenn es veröffentlicht ist, dann muss man erst einmal einstallen. Dann Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen und sofort Klage gegen die Aufstallung einreichen. Das ist eine Klage gegen einen Verwaltungsakt, das ist nicht teuer. Falls in der amtlichen Bekanntmachung kein Hinweis auf den Widerspruchs- und Klageweg sein sollte, gilt das Ding eh nicht!
    Die Anordnungen, die ich bisher gesehen habe, waren wider Erwarten relativ sorgfältig formuliert. Die Behörden spüren den Gegenwind und versuchen ordentlich zu arbeiten, damit man ihnen nicht sofort ans Bein pinkeln kann.

    Zum Thema Bundesweites Aufstallungsgebot:
    Dieses Thema ist Ländersache. Der Bund kann auch mit "Gefahr im Verzug" und ähnlichem Hokuspokus den Ländern nicht anordnen eine Auftstallung anzuordnen. Ein Land kann es anordnen. Die Ausführung obliegt den Amtsveterinären. Darunter gibt es ein paar Vernünftige, die Frage ist natürlich, wie lange die dem politischen Druck aushalten. Das wird sich zeigen.
    Wenn Aufstallung ist und jeder seinen Pavillon oder Ähnliches aufgestellt hat, dann muss der Veterinär genau sagen, was er bemängelt und wie es abzustellen ist. Lasst Euch da auf keine Pauschalaussagen ein. Das ist dann jedes Mal ein Einzelfall, der einzeln zu behandeln ist.
    Übrigens wird das Thema auch von anderen kujonierten Interessensverbänden sehr interessiert beobachtet.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  7. #1427

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    Zitat Zitat von elja Beitrag anzeigen
    Pfandfrei, es gilt das, was im Amtsblatt oder der örtlichen Zeitung unter amtliche Bakanntmachungen steht. Und auch erst dann, wenn es gedruckt vorliegt!

    ...

    Falls in der amtlichen Bekanntmachung kein Hinweis auf den Widerspruchs- und Klageweg sein sollte, gilt das Ding eh nicht!
    Die Anordnungen, die ich bisher gesehen habe, waren wider Erwarten relativ sorgfältig formuliert. Die Behörden spüren den Gegenwind und versuchen ordentlich zu arbeiten, damit man ihnen nicht sofort ans Bein pinkeln kann.

    Zum Thema Bundesweites Aufstallungsgebot:
    Die derzeit betroffenen Landkreise waren ja größtenteils 2014 auch betroffen, die haben das noch in den Schubladen liegen.

    Alles was das BMEL zur Zeit zur Eilverordnung zum Besten gibt ist folgende Presseerklärung:

    Sprechererklärung zum weiteren Vorgehen der Bundesregierung und zur Besprechung des Zentralen Krisenstabs Tierseuchen.

    Zum weiteren Vorgehen der Bundesregierung und zur Besprechung des Zentralen Krisenstabs Tierseuchen erklärt der Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums Jens Urban:

    "Gestern hat der Zentrale Krisenstab Tierseuchen unter Leitung des Staatssekretärs im BMEL, Dr. Hermann Onko Aeikens, erneut getagt. In dem von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt einberufenen Krisenstab beraten die Staatssekretäre von Bund und Ländern sowie Veterinäre und Experten.

    Das Friedrich-Loeffler-Institut mit dem nationalen Referenzlabor wird in den nächsten Tagen eine erneute Risikobewertung vorlegen. Danach wird der Zentrale Krisenstab Tierseuchen erneut zusammenkommen.

    Wir sind in Sorge, was die aktuelle Ausbreitung der Vogelgrippe angeht. Aufgrund der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt entschieden, alle notwendigen Maßnahmen für eine bundesweite Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe vorzubereiten.
    Das war heute morgen noch nicht da...
    Geändert von Warnehof (18.11.2016 um 12:54 Uhr)
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2024/25 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Il5iR3se6BA4SH2jHzxFC9lqBCvMcco&usp=shar ing
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  8. #1428

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    Presseerklärung des BMEL zur Eilverordnung vom 16.11.2016

    Geflügelpest: Verpflichtende Biosicherheitsmaßnahmen für kleinere Betriebe

    Datum:
    16.11.16

    Sprechererklärung zum weiteren Vorgehen der Bundesregierung und zur Besprechung der Task Force Tierseuchenbekämpfung

    Zum weiteren Vorgehen der Bundesregierung und zur Besprechung der Task Force Tierseuchenbekämpfung erklärt der Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums Jens Urban:

    "Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wird noch in dieser Woche eine Eilverordnung erlassen, mit der auch kleinere Betriebe verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen. Darin werden die notwendigen Maßnahmen risikobasiert an die Möglichkeiten der kleineren Haltungen angepasst. Bisher gelten diese Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1000 Stück Geflügel.

    Die Ausweitung der Biosicherheitsmaßnahmen für kleinere Betriebe entspricht auch dem Beratungsergebnis der Task Force Tierseuchenbekämpfung. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung hat am Dienstag, 15. November 2016, unter Vorsitz des Bundes getagt. Der Zentrale Krisenstab Tierseuchen hatte den Auftrag erteilt, die Maßnahmen zur Abwehr der Geflügelpest in den Ländern abzustimmen.

    Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Länder risikoorientiert Gebiete festgelegt haben, in denen die Aufstallung des Geflügels verfügt wird. Diese Gebiete können ganze Länder umfassen, wie beispielsweise in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, oder spezifische Gebiete, wie beispielsweise die Uferzonen von großen Gewässern."

    Beispiele für Biosicherheitsmaßnahmen:

    keine unbefugten Personen in den Stall lassen
    der Tierhalter soll Schutzkleidung tragen (insbesondere Schuhe und Kittel), um nichts einzuschleppen
    Möglichkeit zum Waschen und zur Desinfektion der Hände und der Stiefel
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2024/25 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Il5iR3se6BA4SH2jHzxFC9lqBCvMcco&usp=shar ing
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  9. #1429

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    Das Handelsblatt titelt heute: "Bundesweite Stallpflicht wird vorbereitet"...

    und es sind anscheinend doch mittlerweile auch TAUBEN betroffen!
    (...)...Unterdessen ist das gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N8 in einem weiteren Geflügelbestand in Norddeutschland und erstmals bei einem Wildvogel in Hessen aufgetaucht. Bei einem privaten Nutztierhalter in Barth (Mecklenburg-Vorpommern) seien neben Hühnern auch Tauben von dem Virus befallen, teilte das Schweriner Umweltministerium am Donnerstag mit.

    Bei uns in Niederbayern/Grenze zur Oberpfalz herrscht noch die Ruhe vor dem Sturm. Aber die Einschläge kommen näher. Acht Landkreise in Oberbayern.....
    Das darf doch alles nicht wahr sein.

    Grüsse,
    Petra Maria

  10. #1430
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    Aufgrund der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt entschieden, alle notwendigen Maßnahmen für eine bundesweite Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe vorzubereiten.
    Ist das wörtlich zu nehmen - das heißt, fallen Hobbyhalter nicht darunter? Wir haben ja keine Geflügelbetriebe .....
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

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